Mit iOS 15.2, iPadOS 15.2 und macOS Monterey 12.1 hat Apple seinen Betriebssystemen die Möglichkeit hinzugefügt, Nachlasskontakte für die Apple-ID einzurichten. Wir zeigen euch, wie ihr einen Erben eurer digitalen Daten bestimmen könnt.
Der Tod gehört zum Leben dazu. Auch wenn man das Thema gerne aufschiebt und einfach nicht darüber nachdenken möchte, macht es durchaus Sinn, sich zu Lebzeiten Gedanken über seinen Nachlass zu machen. Neben den materiellen Gütern gibt es auch viele digitale Inhalte, die verloren sind, wenn sich niemand um die Fotos, Videos oder Kontakte auf dem Smartphone kümmert.
Oft ist das den Erben nicht möglich, weil man schlicht und einfach keinen Zugriff auf die Geräte des Verstorbenen hat. Entweder ist der Gerätecode nicht bekannt oder es scheitert an biometrischen Sensoren wie Face ID oder Touch ID. Mit iOS und iPadOS 15.2 sowie macOS Monterey 12.1 hat Apple eine Möglichkeit für seine Kunden geschaffen, einen Nachlasskontakt für seine Apple-ID zu bestimmen.
Voraussetzungen zum Hinzufügen von Nachlasskontakten
Bevor man einen Nachlasskontakt hinzufügen kann, muss man sein iPhone, iPad oder den Mac auf die neueste Version von iOS bzw. iPadOS oder macOS aktualisieren. Das funktioniert nämlich erst ab iOS 15.2 und iPadOS 15.2. Mac-Nutzer benötigen mindestens macOS Monterey 12.1. Darüber hinaus muss die Zwei-Faktor-Authentifizierung für die Apple-ID scharf geschaltet und der Nutzer mindestens 13 Jahre alt sein.
So richtet man einen Nachlasskontakt ein
Auf dem iPhone, iPad oder iPod touch:
Gehe zu "Einstellungen", und tippe auf deinen Namen.
Tippe auf "Passwort & Sicherheit" und dann auf "Nachlasskontakt".
Tippe auf "Nachlasskontakt hinzufügen". Möglicherweise wirst du aufgefordert, dich mit Face ID, Touch ID oder deinem Gerätecode zu authentifizieren.
Auf dem Mac:
Wähle das Apple-Menü > "Systemeinstellungen", und klicke auf "Apple-ID".
Klicke auf "Passwort & Sicherheit" und dann auf "Nachlasskontakt".
Klicke auf "Nachlasskontakt hinzufügen". Möglicherweise wirst du aufgefordert, dich mit Touch ID oder dem Mac-Anmeldepasswort zu authentifizieren.
Das benötigt der Erbe zum Abrufen der Daten
Dass der Erbe auf die digitalen Inhalte zugreifen kann, setzt zwei Dinge voraus.
Diese sind:
ein Zugriffsschlüssel, der generiert wird, wenn man den Nachlasskontakt hinzufügt
die Sterbeurkunde
Die ausgewählten Personen benötigen zum Abrufen der Daten nicht zwingend ein Gerät von Apple. Das Ganze ist nach einer Prüfung des Apple-Supports auch ohne Apple-ID von anderen Geräten aus möglich.
Der iPhone-Hersteller schreibt dazu Folgendes:
"Apple überprüft Anträge von Nachlasskontakten und ermöglicht den Zugriff auf deinen Account erst, wenn diese Informationen verifiziert wurden. Wurde der Zugriff genehmigt, erhält dein Nachlasskontakt eine spezielle Apple-ID, die eingerichtet und für den Zugriff auf den Account verwendet werden kann."
Ganze drei Jahre haben die Erben dann Zeit, alle freigegebenen Daten aus dem Account des Verstorbenen zu sichern. Danach löscht Apple die Apple-IDs der Erben und des Verstorbenen dauerhaft. Wie Nachlasskontakte den Zugriff anfordern können, beschreibt Apple im zugehörigen Support-Dokument.
Auf diese Daten kann der Nachlasskontakt zugreifen
Mit der von Apple generierten Apple-ID haben die Nachlasskontakte u. a. Zugriff auf diese Daten:
iCloud-Fotos
Notizen
Mail
Kontakte
Kalender
Erinnerungen
Nachrichten in iCloud
Anrufverlauf
in iCloud Drive gespeicherte Dateien
Gesundheitsdaten
Sprachmemos
Safari-Lesezeichen und Leseliste
Geräte-Backups
geladene Apps
Keinen Zugang gibt es dagegen zu im Schlüsselbund gespeicherten Passwörtern und Zugangsdaten. Auf die mit der Apple-ID des Verstorbenen gekaufte Inhalte wie Filme, Bücher, In-App-Käufe, Zahlungsinformationen oder Abonnements gewährt Apple ebenfalls keinen Zugriff.
Möchtest du keine News mehr verpassen? Folge uns auf Twitter, oder werde unser Fan auf Facebook.
Oder noch besser, lade hier unsere kostenlose App und sei damit immer auf dem neuesten Stand.
Bisher keine Kommentare