Bundeskartellamt eröffnet Verfahren gegen Apple

Apple
Hendrik

In diesem Jahr findet sich Apple besonders häufig als Akteur in diversen kartell- oder wettbewerbsrechtlichen Verfahren wieder. Im aktuellen Fall steht auf der anderen Seite das deutsche Bundeskartellamt, das nun ein Verfahren gegen den Konzern in Gang brachte.  

Bundeskartellamt eröffnet Verfahren gegen Apple

Das Jahr 2021 verläuft aus unternehmerischer Sicht bislang erfolgreich für den Konzern aus Cupertino. Die Absätze in verschiedenen Produktsparten steigen kontinuierlich an und der Marktanteil nimmt stetig zu. Die im April vorgestellte Hardware konnte auf ganzer Linie überzeugen, vor allem die Umstellung auf eigene Apple Silicon Prozessoren weiß bei den Kunden zu überzeugen. Trotz der widrigen (coronabedingten) Umstände sieht es so aus, als könne Apple an seinem Plan, das neue iPhone im September vorzustellen, festhalten. 

Trotzdem muss sich Apple in regelmäßigen Abständen den Vorwurf von wettbewerbswidrigen Verhalten gefallen lassen und erklärte sich daher bereits in einer Vielzahl von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Prominentestes Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit war der Rechtsstreit zwischen Apple und Epic Games, in dem der Spielehersteller Alternativen zum App Store von Apple auf iOS forderte. Das Verfahren ist bereits abgeschlossen und alle Beteiligten warten auf eine Einschätzung und ein Urteil der zuständigen Richterin Yvonne Gonzalez-Rogers. 

Vor kurzem erst äußerte sich die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager zum Ökosystem von Apple und positionierte sich öffentlich als Befürworterin alternativer App Stores auf iOS. Daran führe "kein Weg dran vorbei", so Vestager. Auch die US-amerikanische Regierung steht aktuell scheinbar nicht auf der Seite von Apple und bringt einen Gesetzesentwurf auf den Weg, wonach Apple Alternativen zu vorinstallierten Apps aufzeigen muss. 

Aus Deutschland droht nun weiterer Ärger. Das deutsche Bundeskartellamt wird nun aktiv und leitet ein entsprechendes Verfahren ein. 

Erste Verfahrensstufe eingeleitet

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen stellt in Deutschland die wichtigste Norm des hiesigen Kartell- und Wettbewerbsrechts dar. Im Januar diesen Jahres erfolgte eine Novellierung, die es den zuständigen Behörden erlaube, in Zukunft leichter gegen Betreiber von digitalen Plattformen vorzugehen, wenn dort eine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt wird. 

Das Bundeskartellamt ließ sich nicht lange bitten und leitete gegen die Riesen Amazon, Facebook und Google erste Verfahren ein. In einer Mitteilung vom 21. Juni 2021 erklärte das Bundeskartellamt, dass Apple nun das vierte große Unternehmen ist, welches aufgrund der geänderten Gesetzesgrundlage einer verschärften Überprüfung unterzogen wird. Das Verfahren besteht im Wesentlichen aus zwei Verfahrensstufen.

In der Mitteilung dazu heißt es: 

"Eingeleitet hat das Bundeskartellamt heute gegen Apple die erste Stufe, ein Verfahren zur Feststellung dieser marktübergreifenden Bedeutung. Ein Anhaltspunkt für eine solche Position eines Unternehmens kann ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem sein. Entsprechende Machtstellungen sind von anderen Unternehmen oft nur schwer angreifbar."

Bundeskartellamt führt Gründe aus

Der Präsident des deutschen Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, begründet die eingeleiteten Schritte mit einer Vielzahl von Gründen. Im Mittelpunkt dürfte dabei eine Verbändebeschwerde aus der Werbe- und Medienbranche stehen, die ihr lukratives Werbegeschäft aufgrund der seit iOS 14.5 greifenden Anti-Tracking-Maßnahmen stark gefährdet sehen.

Darüber hinaus werden die vorinstallierten Anwendungen kritisiert. Diese könnten einen möglichen Fall von verbotener Selbstbevorzugung nach § 19a GWB darstellen, so die Ausführungen der Behörde. 

Das System der In-App-Käufe darf in der Begründung natürlich nicht fehlen. App-Entwickler beklagen schon lange das System der Provisionsbeteiligung in Höhe von 30 Prozent bei getätigten In-App-Käufen auf iOS. Die Richterin im Fall Epic vs. Apple ließ bereits vor einigen Wochen durchblicken, dass sie an dieser Stelle eine Möglichkeit zum Vergleich zwischen den Parteien sehe. 

Das Bundeskartellamt prüft nun also im ersten Verfahrensschritt das Vorliegen einer marktübergreifenden Bedeutung und käme nach Abschluss einer möglichen zweiten Verfahrensphase zu dem Punkt, an dem rechtliche Schritte gegen den Konzern ergriffen werden. 

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