Geschäftsbedingungen der Apple Card verbieten den Kauf von Kryptowährungen & Jailbreaks
In diesem Monat wird Apple die Apple Card auf dem amerikanischen Markt einführen. Die Partnerbank Goldman Sachs hat jetzt die dazugehörigen Geschäftsbedingungen veröffentlicht, die ganz klar regeln, was mit der Apple-Kreditkarte erlaubt und was verboten ist.
Die Spatzen pfiffen es schon lange von den Dächern, spätestens seit der Verkündung der Quartalszahlen letzte Woche ist es jedoch klar: Apple wird seine eigene Kreditkarte, die Apple Card, noch in diesem Monat in den Vereinigten Staaten einführen. Apples Finanzpartner Goldman Sachs, der die Transaktionen abrechnet, die Infrastruktur bereitstellt und sich um das Mahnwesen kümmert, hat jetzt die Geschäftsbedingungen für die Apple Card veröffentlicht.
In den AGB der Investmentbank wird geregelt, was mit der Apple Card möglich ist und welche Vorgänge nicht erlaubt sind. Zu Letzteren gehört beispielsweise der Erwerb von Kryptowährungen jeglicher Art. Währungen wie der Bitcoin, Ethereum oder der Litecoin dürfen mit der Apple-Kreditkarte also nicht erworben werden. Das gleiche gilt für Chips im Casino, Lose, Wettscheine oder Lotterielose.
Jailbreaks führen zur Accountsperre
Weiter heißt es in den AGB, dass es den Kunden seitens Goldman Sachs verboten ist, die Apple Card auf einem Gerät mit Jailbreak zu nutzen bzw. diesen nach der Einrichtung der Apple Card durchzuführen. Werden die technischen Sicherheitsmaßnahmen trotzdem umgangen, kann der Account gekündigt werden.
"If you make unauthorized modifications to your eligible Device, such as by disabling hardware or software controls (for example, through a process sometimes referred to as „Jailbreaking“), your eligible Device may no longer be eligible to access or manage your Account."
Natürlich findet man als interessierter Nutzer in den Geschäftsbedingungen nicht nur die Einschränkungen des Bankhauses. Aus dem Text geht auch hervor, dass man eine Apple-ID benötigt und die Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert sein muss. Goldman Sachs nennt das jeweilige Kreditlimit, kompatible Geräte, Informationen zur Zahlung sowie die Bedingungen zur Nutzung.
Auch Apple Daily Cash wird in dem Dokument genannt: Für direkt bei Apple gekaufte Produkte bekommt der Kunde drei Prozent des Kaufpreises zurück. Der Einsatz von Apple Pay in anderen Shops wird mit zwei Prozent Rückzahlung belohnt und für alle anderen Käufe ist es noch ein Prozent, das man als Gutschrift erhält.
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1 Kommentar
Ist doch in Ordnung, alles was irgendwie mit Betrug zusammen hängt sollte generell verboten werden. Allerdings auch für die großen, nicht nur für die Endbenutzer?