Apple Music: Geldstrafe in Millionenhöhe aufgrund von Wettbewerbsverletzungen?
Seit 2019 beschäftigt sich die EU aufgrund einer Beschwerde von Spotify intensiv mit dem Dienst Apple Music. Nun wurde Apple zu einer Stellungnahme aufgefordert, die im schlimmsten Fall mit einer Geldstrafe in Millionenhöhe enden könnte.
Wie aus der vergangenen Pressekonferenz zu den aktuellen Quartalszahlen erneut zu entnehmen war, hat sich die Dienstesparte von Apple zu einem nicht mehr wegzudenkenden Standbein für das Unternehmen entwickelt. Wie so oft gilt jedoch: Was des einen Freud ist, ist des anderen Leid.
Auf Anzeige von Spotify beschäftigt sich seit Jahren die EU-Kommission mit dem milliardenschweren Streamingdienst Apple Music. Dabei soll die Frage geklärt werden, ob Apple im Bereich der Streaming-Dienste eine marktbeherrschende Stellung innehat und dadurch bewusst andere Anbieter wie Spotify in ihrem Geschäft behindert.
Das wettbewerbsrechtliche Verfahren läuft bereits seit 2020 und nun kommt erneute Bewegung in die Sache. Die EU hat Apple kürzlich offiziell aufgefordert, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen.
Worum es geht
Die Behörde mit Sitz in Brüssel wirft dem iPhone-Konzern Folgendes vor: Apple soll seinen Einfluss auf das Geschäft mit Musikstreaming-Apps in zweifacher Hinsicht ausgenutzt haben. Zum einen müssen Drittanbieter, die ihre Anwendungen über den App Store anbieten, zwingend das von Apple auferlegte Bezahlsystem für In-App-Käufe nutzen.
Außerdem bevorzuge Apple auf seiner Hardware naturgemäß die eigenen Dienste und verhindere mit gezielten Maßnahmen, dass sich Anwendungen von Drittanbietern auf den Geräten etablieren. Dazu zählen unter anderem die eingeschränkten Möglichkeiten, mit denen App-Entwickler über alternative Musikstreaming-Dienste informieren können.
Spotify sah hier einen deutlichen Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und reichte entsprechende Beschwerde bei der EU ein. Zum jetzigen Zeitpunkt verfolgt die EU-Kommission einer Mitteilung zufolge lediglich noch den zweiten Vorwurf der unrechtmäßigen vertraglichen Beschränkungen.
Warum der erste Vorwurf nicht weiter verfolgt wird, erklärt die europäische Behörde nicht.
Millionenstrafe droht
Für ein störungsfreien Betrieb des iOS App Store seien die eingeschränkten Informationsmöglichkeiten in Bezug auf konkurrierende Produkte weder erforderlich noch angemessen, so die EU-Kommission in ihren Ausführungen. Zudem sei ein wirklich fairer Wettbewerb nicht möglich, da die Auswahl der Verbraucher stark beschränkt werden.
Ein weiterer Kritikpunkt: Wer Streamingdienste von Dritten auf seinem iPhone oder iPad nutzt und das Abo über den App Store abschließt, muss unter Umständen mehr bezahlen, da Unternehmen aufgrund der hohen Provisionszahlungen entsprechende Aufschläge verlangen. Der Trend, für das gleiche Abo über das Internet weniger zu kassieren, scheint sich momentan bei vielen Anbietern durchzusetzen.
Die EU-Kommission hat Apple nun über die vorgetragenen Beschwerdepunkte offiziell in Kenntnis gesetzt und erwartet eine zeitnahme Stellungnahme. Sollten sich die Hinweise auf einen Wettbewerbsverstoß verdichten, könnte eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes drohen.
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