Direkt in der App: Löschung von Benutzerkonten wird vereinfacht
Wer über eine App ein Benutzerkonto anlegt, muss in Zukunft auch über den gleichen Weg die Möglichkeit erhalten, die Löschung des Kontos in die Wege zu leiten und nicht erst die Website oder den Kundenservice bemühen.
Wenn es darum geht, einem Nutzer den Weg zum Erstellen eines Benutzerkontos zu zeigen, sind die Entwickler stets gewillt, entsprechende Hilfestellung zu geben. Der Registrierungsvorgang ist unabhängig von der App denkbar einfach gestaltet. Oftmals reicht bereits die Angabe der Mail-Adresse und die Erstellung eines Kennwortes und dem Nutzer stehen alle Türen offen.
In der Folge vereint jeder Nutzer unter seiner Mail-Adresse eine schier unübersichtliche Anzahl von Benutzerkonten für diverse Anwendungen, die, sofern die regelmäßige Nutzung ausbleibt, schnell in Vergessenheit gerät.
Löschung über die App vorgesehen
Wenn es allerdings darum geht, das bestehende Konto wieder zu löschen, zeigen sich die meisten Entwickler eher weniger hilfsbereit. So gelingt es nur in wenigen Fällen, das angelegte Konto über die App auch wieder zu löschen. In der Regel müssen führt kein Weg an der Website des jeweiligen Anbieters vorbei.
Der Löschvorgang ist daher eher unbequem gestaltet und lässt nicht wenige Nutzer dazu bringen, das Vorhaben genervt aufzuschieben und schlussendlich komplett sein zu lassen. Die App-Store-Richtlinien wurden daraufhin schon vor einigen Monaten angepasst und um den Punkt 5.1.1 erweitert.
Darin heißt es, dass Entwickler zwingend eine Möglichkeit zur Löschung über die App anbieten müssen und ein Verweis auf die jeweilige Website nicht ausreichend ist. Vor Kurzem hat Apple erneut auf die Änderung hingewiesen: Ab dem 31. Januar 2022 müssen alle Apps, die im iOS App Store eingereicht werden, diese Bedingungen erfüllen. Andernfalls erfolgt keine Freigabe für die eingereichten Apps. Die Änderung bezieht sich ebenfalls auf Updates von bereits genehmigten Anwendungen.
Zukünftig werden Nutzer also in jeder App eine entsprechende Schaltfläche vorfinden, die es ihnen ermöglicht, den Löschvorgang unkompliziert in die Wege zu leiten.
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1 Kommentar
WallacedW
applaus
Das ist mal eine feine Sache!! Da sollte der Verbraucherschutz sich gleich dran hängen uns generell eine Vereinfachung von Kündigungen von Verträgen in die Wege leiten! Drei Monate Kündigungsfrist und Verlängerung um ein Jahr!! Blöd!!