In-App-Abos sollen in Zukunft mit einem Klick gekündigt werden können

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Stefan

Online-Abonnements haben eines gemeinsam: Man kann sie relativ schnell abschließen, doch die Kündigung ist um einiges schwieriger. In den USA will die Federal Trade Commission nun das Kündigen mit nur einem Klick möglich machen.

In-App-Abos sollen in Zukunft mit einem Klick gekündigt werden können

Viele von euch haben es vielleicht schon erlebt: Auf der Suche nach der Möglichkeit, ein laufendes Abo für eine App oder einen Online-Dienst zu kündigen, wird man auf verschiedene Webseiten und Plattformen umgeleitet. Bei Netflix konnte man zum Beispiel sein Abonnement lange Zeit nur auf der Homepage des Anbieters beenden. Die Kündigung soll so schwer wie möglich gemacht werden, sodass man diese vielleicht noch einen Monat aufschiebt.

Wer über den App Store ein Abo abschließt, hat es dagegen relativ einfach. Apple bietet jedem seiner Kunden über die Einstellungen in der Apple-ID unter "Abonnements" eine bequeme Option an, Abos und wiederkehrende Käufe zu verwalten, zu beenden oder gekündigte Dienste wieder zu abonnieren.

Kündigung mit einem Klick

Die US-Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde Federal Trade Commission (FTC) will das teils umständliche Prozedere ändern. Verbraucher sollen ein Abo oder einen Online-Dienst in Zukunft genau so einfach kündigen können, wie sie ihn gebucht haben - und zwar auf der gleichen Plattform. Schließt man also ein Abo innerhalb einer App ab, soll es dort künftig also auch einen entsprechenden Button für die Kündigung geben.

Diese soll man dann ohne große Umschweife vollziehen können, nämlich mit einem einzigen Klick auf den Button. Das würde den Verbrauchern nicht nur Geld, sondern auch wertvolle Zeit sparen. Unternehmen, die sich nicht an die neuen Regeln halten, würden dann mit hohen Geldstrafen belegt. Vor allem lästige Abofallen sollen dann der Vergangenheit angehören.

Das Kündigen mit einem Klick ist Teil eines umfangreichen Vorschlags, den die FTC schon bald als Gesetz sehen möchte. Dazu gehört neben der vereinfachten Kündigung auch, dass man Verbraucher fragt, ob sie eventuelle Halterangebote sehen oder Angaben zu den Kündigungsgründen machen möchten.

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