Qualcomm hat ernst gemacht: Der Halbleiterhersteller aus San Diego hat gestern beim Gericht in München eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1,34 Milliarden Euro hinterlegt. Das iPhone 7, 8 und das iPhone X dürfen ab sofort nicht mehr in Deutschland verkauft werden.
Für Apple steht der Beginn des Jahres 2019 unter keinem guten Stern. Kurz vor Weihnachten erwirkte das kalifornische Technologieunternehmen Qualcomm vor dem Münchner Landgericht wegen Patentverletzung eine einstweilige Verfügung gegen Apple. Diese besagte, dass Apple nach der Zahlung einer Sicherheitsleistung seitens Qualcomm bestimmte iPhone-Modelle nicht mehr in Deutschland verkaufen darf. Konkret handelt es sich dabei um das iPhone 7, das iPhone 8 und das erste iPhone mit Face ID, das iPhone X.
Die Zahlung der Sicherheitsleistung ist gestern erfolgt, Qualcomm hat bei den deutschen Behörden Wertpapiere im Wert von insgesamt 1,34 Milliarden Euro (zwei Verfahren zu je 668,4 Millionen Euro) hinterlegt. Apple hat heute reagiert und besagte iPhone-Modelle aus allen 15 deutschen Apple Stores herausgenommen. Doch damit nicht genug: Mittlerweile wurden die iPhones 7 und 8 inklusive der Plus-Modelle auch von der Apple-Webseite entfernt und können nicht mehr bestellt oder an einen Store geliefert werden.
Während Apple seine Pflicht als erfüllt ansieht, pochte Qualcomm allerdings darauf, dass Apple bereits ausgelieferte iPhones an Zwischenhändler zurückholt, sodass diese nicht mehr verkauft werden können. Zu diesem Schritt wurde Apple jetzt vom Landgericht München gezwungen: Über kurz oder lang wird es bei Händlern wie MediaMarkt, SATURN oder auch auf eBay von gewerblichen Händlern kein iPhone 7, 8 oder X mehr zu kaufen geben.
Apple hat mittlerweile Berufung gegen das Urteil angekündigt. Wie ein mögliches Berufungsverfahren ausgehen könnte, ist leider nicht abzusehen. Sowohl in China als auch in den Vereinigten Staaten zog Qualcomm gegen Apple wegen der gleichen Patentverletzung vor Gericht. Die erstrittenen Urteile konnten dabei nicht unterschiedlicher sein: In China sahen die Richter die Sachlage ähnlich wie in Deutschland, in den USA dagegen wurde die Klage von Qualcomm abgewiesen.
Am Münchener Landgericht muss Qualcomm jetzt die Details zu den verletzten Patenten ausführlich darlegen. Sollte Apple im Berufungsverfahren recht bekommen, dient die von Qualcomm bezahlte Sicherheitsleistung zur Wiedergutmachung des Schadens, den Apple aus der einstweiligen Verfügung, also aus dem bisherigen Verkaufsverbot, davongetragen hat.
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