AirTags im Flugzeug: Luftfahrt-Bundesamt bescheinigt Unbedenklichkeit
Ende letzten Jahres sorgte das Ausstatten von Koffern mit AirTags bei vielen Fluglinien für Verwirrung. Das Luftfahrt-Bundesamt hat jetzt klargestellt, dass die Apple-Tracker keinerlei Gefahr für den Flugbetrieb darstellen.
Die AirTags eignen sich nicht nur zum Wiederfinden von Schlüsseln oder Brieftaschen. Vor allem wenn man in den Urlaub fliegt, beruhigt das Anbringen eines Trackers an Koffer oder Rucksack. Über das „Wo ist?“-Netzwerk können hunderte Millionen iPhones, iPads und Macs bei der Suche nach verloren gegangenen Gegenständen helfen.
Doch viele Fluglinien waren sich unsicher, ob die AirTags den internationalen Bestimmungen entsprechen. So gab die Lufthansa vergangenen Oktober Folgendes zu bedenken: „Gepäck-Tracker gehören in die Kategorie der Portable Electronic Devices und unterliegen damit den von der International Civil Aviation Organisation erlassenen Gefahrgut-Bestimmungen für die Beförderung in Flugzeugen. Dementsprechend müssen die Tracker aufgrund ihrer Sendefunktion ähnlich wie beispielsweise Handys, Laptops, Tablets etc. während des Fluges deaktiviert sein, wenn sie sich im aufgegebenen Gepäck befinden.“
So musste man unter Umständen vor der Aufgabe des Gepäcks die Batterie aus den AirTags entfernen, da sonst der Koffer nicht mitfliegen durfte.
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