Apple gewinnt Rechtsstreit und darf das iPad weiterhin iPad nennen
Ein Rechtsstreit, der mittlerweile seit mehr als sieben Jahren andauerte, ist letzte Woche zu Ende gegangen: Ein Bundesbezirksgericht im US-Bundesstaat Virginia ist zu dem Entschluss gekommen, dass Apple mit der Wortmarke "iPad" nicht die Rechte des Klägers verletzt.
Das erste iPad wurde am 27. Januar 2010 von Steve Jobs im Novellus Theater in San Francisco vorgestellt. Seit seiner Einführung trägt das Apple-Tablet die Bezeichnung "iPad", welche seitdem auch immer gleich geblieben ist. Im Lauf der Zeit hat es sich sogar eingebürgert, dass man "iPad" als Synonym für Tablets anderer Hersteller benutzt.
Vergangene Woche wurde in Virginia jetzt ein sieben Jahre andauernder Rechtsstreit zugunsten Apples entschieden, der im schlimmsten Fall die Namensgebung des iPads in Zukunft verändert hätte. Der Anbieter von Cloudspeicher RXD Media hatte Apple, konkret die Tochterfirma IP Application Development LLC, verklagt. Angeblich hat man den Namen "iPad" bereits zwei Jahre vor der Vorstellung des Apple-Tablets für seine eigenen Dienste gewählt und angemeldet.
Unter der Marke "ipad" (mit einem kleinen "P") bzw. "ipad-mobi" bietet RDX Media auf seiner Webseite den Zugang zu seinem Onlinespeicher an. Die Klage gegen Apple wurde im Jahr 2012 wegen Verwechslungsgefahr eingereicht. Der vorsitzende Richter Liam O’Grady sah das allerdings anders: Nach der Auffassung des Gerichts konnte RDX Media die exklusive Beanspruchung der Wortmarke "iPad" nicht nachweisen und besitze somit auch kein Vorrecht auf die Marke. Zu dem gleichen Entschluss kam bereits das US-Patent- und Markenamt im Februar letzten Jahres.
Apple will den Spieß jetzt umdrehen und RDX Media wegen der Verletzung der Marke "iPad" verklagen. Das Gericht sehe für einen Erfolg der Gegenklage gute Chancen, die Beweise für eine Rechtsverletzung seitens RDX Media seien „überwältigend".
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