Apple muss für Drosselung von iPhones bis zu 500 Millionen Dollar an US-Kunden auszahlen
Apple wurde in vielen Ländern wegen der Drosselung seiner iPhones verklagt. Diese Klagen tragen nun langsam Früchte. Nach dem Urteil aus Frankreich folgt nun eine Zahlung in Höhe von bis zu 500 Millionen Dollar für die Beilegung der Rechtsstreitigkeiten in den Vereinigten Staaten. Das Geld soll direkt an die Nutzer ausbezahlt werden.
Erst vor knapp drei Wochen hat die französische Wettbewerbsbehörde bekannt gegeben, dass gegen Apple wegen der Drosselung des iPhones im Jahr 2017 eine Millionenstrafe verhängt wurde. Der Konzern muss 25 Millionen Euro an Frankreich bezahlen, weil die betroffenen iPhone-Nutzer nicht ausreichend informiert wurden und das entsprechende Update auf iOS 10.2.1 nicht rückgängig gemacht werden konnte.
In den USA muss Apple nun eine weitere Niederlage hinnehmen. Wie Reuters berichtet, hat sich der iPhone-Hersteller in den Vereinigten Staaten außergerichtlich mit den Anwälten der Kläger geeinigt. Vergangenen Freitag wurde die Sammelklage an einem Gericht in San Jose angenommen und bedurfte nur noch der Genehmigung eines Richters.
Um die erwarteten Gerichtskosten einzusparen, hat Apple zugestimmt, jedem betroffenen Kunden in den USA einen Betrag von mindestens 25 Dollar pro genutztem iPhone zu bezahlen. Berechtigt für die Zahlung sind Besitzer folgender Geräte mit iOS 10.2.1 oder neuer:
- iPhone 6
- iPhone 6 Plus
- iPhone 6s
- iPhone 6s Plus
- iPhone 7
- iPhone 7 Plus
- iPhone SE
Zudem wird die Entschädigung an Besitzer eines iPhone 7 und 7 Plus gezahlt, auf denen iOS 11.2 oder neuer vor dem 21. Dezember 2017 ausgeführt wurde.
Reuters beziffert die Gesamtsumme mit 310 bis zu 500 Millionen Dollar. Der Betrag richtet sich nach der Anzahl der für die Auszahlung berechtigten Geräte. Weiterhin scheinen die 25 Dollar pro iPhone noch nicht final festzustehen, da unabhängige Experten den entstandenen Schaden mit bis zu 46 Dollar angeben.
Wie dem auch sei: 500 Millionen Dollar sind für Apple kein Weltuntergang, machen sich aber dennoch in der Bilanz bemerkbar. Eine Voraussetzung für die außergerichtliche Einigung seitens Apple war übrigens, dass dem Konzern für die Drosselung der iPhones in 2017 künftig keine Absicht mehr unterstellt wird.
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