Apple hat seinen Transparenzbericht behördlicher Anfragen für das erste Halbjahr 2018 veröffentlicht. Die Übersicht zeigt, wie oft sich Ermittlungsbehörden an den iPhone-Hersteller gewandt haben - und dass Deutschland in einer Kategorie weltweiter Spitzenreiter ist.
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahren dürfen Behörden auf Daten zugreifen, die bei Firmen auf der ganzen Welt gespeichert sind. Sei es der Inhalt einer Cloud, Account-Daten oder die hinterlegten Zahlungsdaten: Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, muss jede Firma, die Daten über ihre Kunden speichert, Auskunft erteilen.
Auch Apple kann sich der Auskunftspflicht nicht entziehen. Im Gegensatz zu anderen Zahlen gibt sich der Konzern in seinem Transparency Report zu Anfragen von Behörden recht offen. Für den Zeitraum Januar bis Juni 2018 hat Apple nun eine eigene Webseite eingerichtet, auf der die Zahlen für jedes Land einzeln aufgeführt sind.
Im Vergleich zum letzten Bericht stieg die Anzahl der angeforderten Auskünfte um knapp zehn Prozent auf 32.342 Anfragen. Diese wurden für insgesamt 163.823 Geräte gestellt. Wenn man sich die Verbreitung von iPhones und iPads vor Augen hält, möchte man meinen, die meisten dieser Anfragen kommen von US-Behörden.
Tatsächlich ist aber Deutschland mit 13.704 Datenabfragen zu 26.160 Geräten mit Abstand der Spitzenreiter im ersten Halbjahr. Die USA rangieren relativ weit abgeschlagen auf Platz 2, Apple wurde von amerikanischen Behörden "nur" 4.570 Mal für 14.911 Geräte kontaktiert. Dass deutsche Behörden die meisten Anfragen stellten, liegt daran, dass hierzulande die meisten iPhones und iPads gestohlen wurden.
Bei den Finanzabfragen geht es meist um Missbrauch von iTunes-Karten. In dieser Sparte besetzt Deutschland ebenfalls den ersten Platz, auch wenn der Abstand zu den USA mit 1.229 zu 918 Abfragen deutlich geringer ist.
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