Gratis-WLAN verpflichtet via AGB 22.000 Nutzer zur Toilettenreinigung

Sonstiges
Stefan

Wer das Kleingedruckte liest ist meist im Vorteil, was vor allem bei Abschluss eines Vertrages im Zusammenhang mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt. In Großbritannien haben sich über 22.000 Nutzer von gratis WLAN-Hotspots durch das Anklicken der AGB des Anbieters Purple nun zur Reinigung von Festivaltoiletten verpflichtet.

Doch das ist lange noch nicht alles: Wer die AGB ohne sie komplett zu lesen akzeptiert hat muss nun nicht nur Toiletten auf Festivals reinigen. Jeder Nutzer der das Gratis-WLAN von Purple genutzt und die AGB akzeptiert hat verpflichtete sich mit dem Haken setzen zu gesamt 1.000 Stunden Gemeinschaftsdienst. Neben der Reinigung von Festivaltoiletten gehört auch das Entfernen von Tierfäkalien aus öffentlichen Parks  sowie das Entfernen von alten Kaugummis auf Straßen und Gehwegen. Weiterhin muss man für die Nutzung des kostenlosen WLAN innerhalb der 1.000 Stunden Abwasserrohre reinigen, fremde Katzen und Hunde umarmen und Häuser lebender Schnecken bemalen.

Das alles hört sich unwirklich an, rein rechtlich könnte der Anbieter Purple jedoch die Ansprüche geltend machen. Selbstverständlich wird dies nicht passieren, denn Purple wollte mit dieser Aktion lediglich darauf aufmerksam machen dass sich viele Nutzer im Netz durch blindes klicken auf den Akzeptieren-Button jegliche Regeln eines Vertragspartners zum Vertragsbestandteil machen, der dann auch erfüllt werden muss.

Während die Aktion lief hat Purple den Text der AGB mehrfach geändert, u.a. wurde versprochen, wer seltsame Passagen in den AGB bemerkt und diese bei Purple meldet, kann einen Preis gewinnen. Laut Purple hat sich genau eine Person gemeldet und Bedenken bei den AGB angemeldet. 

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