O2 verlangt an der Hotline bald persönliche Kundenkennzahl oder PUK

Sonstiges
Stefan

Telefonische Anliegen können bei O2 künftig nur mit einer erweiterten Authentifizierung geklärt werden. Ab Mitte der Woche verlangen die Mitarbeiter an der Hotline entweder die persönliche Kundenkennzahl oder die PUK der SIM-Karte.

O2 verlangt an der Hotline bald persönliche Kundenkennzahl oder PUK

Nicht selten kommt es vor, dass man vertragliche oder technische Anfragen beim Mobilfunk- oder Internetanbieter am Telefon abklären muss. Oft reicht es aus, wenn man neben dem Namen und der Adresse das Geburtsdatum oder die hinterlegte Bankverbindung nennt. Bei O2 steht demnächst eine Änderung an, die noch einen Schritt weitergeht.

Auf seiner Webseite informiert das Unternehmen seine Kunden über eine zusätzliche Abfrage. Wer die Hotline ab dem 16. Februar 2023 telefonisch kontaktiert, benötigt dann zwingend seine Kundenkennzahl. Alternativ können Mobilfunkkunden auch die PUK der SIM-Karte angeben.

Kundenkennzahl wird selber festgelegt

Während es sich bei der PUK um eine achtstellige, nicht veränderbare Nummer handelt, die man im Regelfall auf dem SIM-Karten-Träger findet, kann man die Kundenkennzahl bei O2 bei Vertragsabschluss selber festlegen. Diese besteht aus vier Ziffern und wird in den Unterlagen auf Seite 1 unter Punkt 1 genannt.

Alternativ sieht man die Kundenkennzahl auch in der "Mein O2-App" oder im persönlichen Bereich auf der Webseite des Anbieters. Hat man den Träger der SIM-Karte nicht mehr zur Hand, erhält man auf dem gleichen Weg auch die PUK. O2 weist darauf hin, dass eine Authentifizierung über die Kontonummer ab 16. Februar nicht mehr möglich ist.

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