O2 verlangt an der Hotline bald persönliche Kundenkennzahl oder PUK
Telefonische Anliegen können bei O2 künftig nur mit einer erweiterten Authentifizierung geklärt werden. Ab Mitte der Woche verlangen die Mitarbeiter an der Hotline entweder die persönliche Kundenkennzahl oder die PUK der SIM-Karte.
Nicht selten kommt es vor, dass man vertragliche oder technische Anfragen beim Mobilfunk- oder Internetanbieter am Telefon abklären muss. Oft reicht es aus, wenn man neben dem Namen und der Adresse das Geburtsdatum oder die hinterlegte Bankverbindung nennt. Bei O2 steht demnächst eine Änderung an, die noch einen Schritt weitergeht.
Auf seiner Webseite informiert das Unternehmen seine Kunden über eine zusätzliche Abfrage. Wer die Hotline ab dem 16. Februar 2023 telefonisch kontaktiert, benötigt dann zwingend seine Kundenkennzahl. Alternativ können Mobilfunkkunden auch die PUK der SIM-Karte angeben.
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