Patentverletzung: Apple wegen Siri im Rechtsstreit

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Stefan

Apple wird verklagt - wieder mal. Das Thema des Rechtsstreits ist diesmal der persönliche Assistent Siri. In den Vereinigten Staaten hat ein Patentverwerter Ansprüche gegen Apple erhoben und fordert bei Nichtzahlung der Lizenzgebühren einen Verkaufsstopp aller Geräte auf denen Siri im Einsatz ist.

Patentverletzung: Apple wegen Siri im Rechtsstreit

Ein Konzern wie Apple wird oft mit Klagen konfrontiert. Zuletzt stand das Unternehmen im Fokus einer Sammelklage aufgrund der Leistungsreduzierung bei einem zu schwachen Akku, und auch der Streit mit dem kalifornischen Halbleiterhersteller Qualcomm ist noch nicht vom Tisch. Nun wurde erneut Klage eingereicht weil Apple bei seinem Sprachassistenten Siri angeblich Patentrechte eines Dritten verletzt hat.

Die Technologie die hinter Siri steckt stammt eigentlich aus der Militärforschung und wurde im Jahr 2010 von Apple von der Firma Siri Inc. für einen geschätzten Kaufpreis von 100 bis 200 Millionen Dollar aufgekauft, samt aller Rechte an den Patenten. Auf diese Patente erhebt jetzt die amerikanische Firma Portal Communications Anspruch. Als Klägerin trat sie am vergangenen Donnerstag vor einem Gericht in Texas auf und wirft Apple vor, gesamt drei Patentverletzungen begangen zu haben (#1 aus 2008, #2 aus 2011 und #3 aus 2012). Portal Communications fordert von Apple Schadensersatz und verlangt außerdem einen US-Einfuhr- und Verkaufsstopp für alle Geräte auf denen Siri installiert ist. Die Forderung betrifft alle iPhones ab dem 4S aber auch Produkte wie die Apple Watch, den Apple TV, das iPad sowie einige Macs und den HomePod.

Der Eastern Texas District Court bei dem die Klage eingereicht wurde ist dafür bekannt oft im Sinne der Patentinhaber zu entscheiden, weshalb Portal Communications wahrscheinlich genau dieses Gericht für den Rechtsstreit ausgewählt hat. Viele Urteile dieses Gerichtsstandortes wurden in der Vergangenheit von höheren Instanzen jedoch abgeschmettert. Apple kann sich also durchaus Hoffnung machen die Angelegenheit ohne Zahlung von Gebühren oder einem möglichen Verkaufsstopp zu überstehen.

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