Polizei Niedersachsen warnt vor Inkassoschreiben von falschen Streamingdiensten

Sonstiges
Stefan

Die Polizei Niedersachsen warnt in einer aktuellen Meldung vor Rechnungen, Mahnschreiben und Androhung von Inkasso, die von Betreibern eines angeblichen Video-Streamingdienstes versendet werden. Viele Nutzer werden mit Beträgen von mehr als 350 Euro konfrontiert.

Polizei Niedersachsen warnt vor Inkassoschreiben von falschen Streamingdiensten

Im Internet stolpert man manchmal über Aktionen und Dienste, die auf den ersten Blick besonders günstig oder sogar kostenlos angeboten werden. Tatsächlich ist Letzteres eher selten der Fall, da man kostenlose Angebote zumindest mit seinen persönlichen Daten "bezahlt". Im folgenden Fall geht es allerdings um Abos, die eine Jahresgebühr von 358,80 Euro nach sich ziehen.

Konkret handelt es sich um Streamingdienste von verschiedenen Anbietern, die offenbar alle vom gleichen Betreiber ins Netz gestellt wurden. In einer aktuellen Warnmeldung klärt die Polizei Niedersachsen über die Betreiber der Webseiten auf. In den letzten Wochen mehrten sich Anzeigen von Nutzern, die von den Betreiber der Angebote regelrecht zur Zahlung einer vergleichsweise hohen Abogebühr genötigt wurden.

Nach der Rechnung per E-Mail folgte die erste Mahnung, der sich dann Drohungen mit verschiedenen Inkassodiensten anschlossen. In der auf der Webseite der Polizei veröffentlichten Schreiben wird zahlungsunwilligen Nutzer sogar ein Termin zur Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher angedroht, inklusive Uhrzeit.

Rechnungen & Inkasso nicht rechtmäßig

Wie die Polizei schreibt, sind die geforderten Beträge aller Voraussicht nach nicht rechtmäßig. Die Betreiber der Seite müssen nämlich bei der Registrierung auf ein kostenpflichtiges Angebot hinweisen. Das perfide Vorgehen der Anbieter zeigt, dass das nicht der Fall ist: Man wird über Abogebühren nur informiert, wenn man die URL der Streaming-Webseiten direkt eingibt. Folgt man einer Verlinkung von anderer Stelle, fehlt dieser Hinweis.

Darüber hinaus haben die bisher von der Polizei gesichteten Pfändungsandrohungen keine rechtliche Grundlage, da keine Mahnbescheide bei den jeweiligen Gerichten beantragt wurden.

Nutzern, die eine Inkassoforderung von folgenden Diensten erhalten, empfiehlt die Polizei, die Rechnung nicht zu bezahlen und eventuell eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen:

  • ag-inkasso.de
  • bgsinkasso.com
  • debt-inkasso.eu
  • enito-inkasso.eu
  • gmbh-inkasso.eu
  • Homeinkasso.de
  • inkasso.com.de
  • inkassogroup24.de
  • inkasso-limited.de
  • jung-inkasso.de
  • law-brand.eu
  • ltdinkasso.de
  • macron-inkasso.eu
  • netinkasso.com.de
  • otinkasso.com
  • schneider-inkasso.eu
  • weber-inkasso.eu

Sollte bereits eine Zahlung getätigt worden sein, rät die Polizei auf jeden Fall zur Anzeige. Hilfreich bei der Anzeigenerstattung ist dann der ausgedruckte Mailverkehr, alle Inkassoschreiben und mögliche Überweisungsbelege.

Auf der Webseite der Polizei Niedersachsen werden alle Webadressen der verdächtigen Streaming-Portale aufgelistet. Dort haben die Beamten neben Rechnungen und Mahnungen auch eine Auswahl an bisher versendeten Pfändungsandrohungen und Schreiben der Inkassodienste veröffentlicht.

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