5G-Netzausbau: Mobilfunkanbieter klagen gegen die Vergabebedingungen der Bundesnetzagentur
Der Ausbau des 5G-Netzes hierzulande hat noch nicht einmal begonnen und gerät schon ins Stocken: Die Telekom, Vodafone und die Telefónica Deutschland Holding sind mit den Bedingungen des Netzaufbaus nicht zufrieden und haben jetzt Klage gegen die Bundesnetzagentur eingereicht.
„Deutschland soll Weltspitze bei der digitalen Infrastruktur und Leitmarkt für 5G in Europa werden." So beginnt die Präsidentenkammerentscheidung der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018, in der im Detail festgehalten ist, wie der Ausbau des 5G-Netzes in Deutschland vonstattengehen soll. Betrachtet man die Reaktion der drei großen deutschen Mobilfunkanbieter auf die Vorgaben der Behörde, wird klar, dass es wohl leichter war die 174 Seiten auf digitales Papier zu bringen als das Projekt umzusetzen
Wie die WELT gestern berichtete, haben die Telekom, Vodafone und die Telefónica Deutschland Holding (O2) jetzt gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur in mehreren Punkten Klage eingereicht. Die Bundesnetzagentur verlangt zum Beispiel von den Unternehmen bis Ende 2022 eine Netzabdeckung von mindestens 98 Prozent. Das Papier schließt dabei alle wichtigen Bundesstraßen sowie alle Autobahnen mit ein. Zudem sollen noch Zugreisende auf Strecken mit mehr als 2.000 Fahrgästen am Tag durchgehend mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde surfen können. Für den Ausbau der restlichen Verkehrswege setzt die Bundesnetzagentur eine Deadline bis Ende 2024.
Für die Mobilfunkanbieter bedeutet die Errichtung eines solch dichten Netzes einen immensen Aufwand. Da die schnelle 5G-Technik Kurzwellen nutzt, wären für die Übertragung der Daten Funkmasten im Abstand von wenigen Hundert Metern notwendig - eine Vorgabe, die laut Experten als unrealistisch angesehen wird.
Ein weiterer Streitpunkt ist, wie die drei Mobilfunkunternehmen mit nationalem Roaming umgehen sollen. Da das 5G-Netz nicht von heute auf morgen errichtet werden kann, werden sich Kunden immer wieder in Regionen aufhalten, in denen noch nicht alle drei Provider empfangen werden können. Betroffene Kunden sollen sich dann kostenlos in ein bereits bestehendes Netz der Konkurrenz einbuchen können. Auch mit dieser Vorgabe sind die Telekom, Vodafone und O2 nicht zufrieden.
Die Klage hat laut der WELT keine aufschiebende Wirkung auf die Vergabe der 5G-Lizenzen, die im Frühjahr stattfinden soll. Eines ist jedoch klar: Vom eingangs zitierten Wunsch aus der Präsidentenkammerentscheidung sind wir noch meilenweit entfernt.
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