AirTags im Flugzeug: Luftfahrt-Bundesamt bescheinigt Unbedenklichkeit
Ende letzten Jahres sorgte das Ausstatten von Koffern mit AirTags bei vielen Fluglinien für Verwirrung. Das Luftfahrt-Bundesamt hat jetzt klargestellt, dass die Apple-Tracker keinerlei Gefahr für den Flugbetrieb darstellen.

Die AirTags eignen sich nicht nur zum Wiederfinden von Schlüsseln oder Brieftaschen. Vor allem wenn man in den Urlaub fliegt, beruhigt das Anbringen eines Trackers an Koffer oder Rucksack. Über das „Wo ist?“-Netzwerk können hunderte Millionen iPhones, iPads und Macs bei der Suche nach verloren gegangenen Gegenständen helfen.
Doch viele Fluglinien waren sich unsicher, ob die AirTags den internationalen Bestimmungen entsprechen. So gab die Lufthansa vergangenen Oktober Folgendes zu bedenken: „Gepäck-Tracker gehören in die Kategorie der Portable Electronic Devices und unterliegen damit den von der International Civil Aviation Organisation erlassenen Gefahrgut-Bestimmungen für die Beförderung in Flugzeugen. Dementsprechend müssen die Tracker aufgrund ihrer Sendefunktion ähnlich wie beispielsweise Handys, Laptops, Tablets etc. während des Fluges deaktiviert sein, wenn sie sich im aufgegebenen Gepäck befinden.“
So musste man unter Umständen vor der Aufgabe des Gepäcks die Batterie aus den AirTags entfernen, da sonst der Koffer nicht mitfliegen durfte.
Mitnahme aktiver AirTags erlaubt
Das Luftfahrt-Bundesamt hat sich dem Problem angenommen und auf seiner Webseite die Bestimmungen für „Elektronische Geräte mit Lithium-Batterien“ aktualisiert. Die Regeln für Gepäck-Tracker, zu denen auch die AirTags gehören, sind nun klar definiert:
- „GPS-Tracker mit Lithium-Metall-Batterien dürfen einen Lithiumgehalt von 0,3 Gramm und bei Lithium-Ionen-Batterien eine Wattstundenzahl von 2,7 Wh nicht überschreiten. Die Geräte sind vor Beschädigung zu schützen.“
Da bei den AirTags austauschbare Knopfzellen vom Typ CR2032 zum Einsatz kommen, ist die Mitnahme der aktiven Apple-Tracker erlaubt. Bei einer Kapazität von 220 mAh und drei Volt kommen die Batterien auf 0,66 Wh und sind somit für den Flugbetrieb unbedenklich.
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