Amazon unterliegt mit Dash Button gegen Verbraucherzentrale
Das Landgericht München I hatte über den Dash Button von Amazon zu entscheiden und urteilte, dass dieser rechtswidrig sei. Damit unterliegt Amazon zunächst der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen.

Seit September 2016 ist in Deutschland der Amazon Dash Button erhältlich, mit dem es ermöglicht wird, Waren des täglichen Lebens, wie Waschpulver oder Rasierklingen ganz einfach per Knopfdruck zu bestellen. Dabei wird der Button per Amazon App verbunden und kann für ein Produkt oder eine Produktgruppe programmiert werden. So ist es möglich den Knopf zum Beispiel an einer Waschmaschine zu befestigen und sollte das Waschpulver sich dem Ende zuneigen, kann mit einem einfachen Knofdruck das jeweilige vorprogrammierte Produkt nachbestellt werden.
Doch gerade diese Einfachheit könnte dem Dash Button nun zum Verhängnis werden. Denn in Deutschland ist die Rechtslage so, dass vor dem Abschluss eines Kaufvertrages im Internet, darauf hingewiesen werden muss, das eben ein Kauf zu den vorliegenden Bestimmungen und Waren durchgeführt wird. Aber eben diese Anforderungen sind bei dem Dash Button von Amazon nicht gegeben. Hinzu kommt außerdem, dass zwar Produkte im Vorfeld festgelegt werden, welche beim Betätigen des Knopfes eine Bestellung auslösen. Amazon behält sich allerdings das Recht vor, auch nur ähneliche Waren bei Nichtverfügbarkeit zu versenden, bzw. das auch Preisveränderungen auftreten können.
Somit müsste Amazon nun den Dash Button bzw. die Software so verändern, dass vor dem eigentlichen Bestellvorgang, wie üblich genau definiert ist, was zu welchem Preis bestellt wird. Da der Konzern aber das Urteil vom Landgericht München I nicht akzeptiert, wird dieser wohl in Berufung gehen und die nächste Instanz entscheiden lassen. Also wird es noch eine Weile dauern, bis das Urteil tatsächlich Rechtskraft entfaltet und Amazon etwas ändern muss. Natürlich kann aber auch das Gegenteil entschieden werden und Amazon erfolgreich aus diesem Rechtsstreit herausgehen.
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