Apple verliert Kartellklage in Europa - AppStore bleibt unter DMA-Zwang

Apple hat einen deutlichen Rückschlag in seinem Rechtsstreit mit der Europäischen Union erlitten. Das General Court in Luxemburg hat am Mittwoch, den 8. Juli 2026, über die Berufung des Unternehmens entschieden. Die Richter stellten sich gegen Apples Versuch, die strengen Auflagen des Digital Markets Act (DMA) zu umgehen. Damit ist die marktbeherrschende Rolle von Apple im europäischen Mobilfunkmarkt juristisch festgeschrieben.
Urteil gegen alle Anträge
Am heutigen Mittwoch hat das Gericht in Luxemburg sein Urteil gesprochen und alle drei von Apple eingebrachten Anträge vollständig zurückgewiesen. Das Unternehmen hatte versucht, die rechtliche Grundlage der DMA-Einstufung anzufechten, scheiterte damit jedoch vorerst. Die Richter ließen sich weder von Apples Argumenten zur Marktmacht noch von Bedenken gegen die regulatorischen Anforderungen beeinflussen. Diese klare Absage markiert einen deutlichen Sieg für die europäische Wettbewerbsaufsicht.
Konsequenzen für iOS
Mit dem Urteil bleibt Apples Status als Gatekeeper für das gesamte iOS-Betriebssystem sowie den App Store offiziell bestehen. Diese Klassifizierung ist der Dreh- und Angelpunkt des Digital Markets Act und verpflichtet Tech-Riesen dazu, ihre Plattformen für den Wettbewerb zu öffnen. Konkret bedeutet das für Apple, dass es weiterhin alternative App Stores zulassen und die Regeln für Browser-Engines lockern muss. Zudem dürfen Entwickler nun weiterhin alternative Zahlungssysteme nutzen, ohne dass Apple eine Provision einbehält.
iMessage fällt aus dem Rahmen
Parallel zur Hauptklage hatte Apple auch versucht, den eigenen Messenger-Dienst iMessage aus der DMA-Regulierung herauszuhalten. Dieses Vorhaben erklärte das Gericht jedoch als unzulässig und wies es ebenfalls ab. Der entscheidende Grund liegt in der Marktstruktur: Während iOS und der App Store als essenzielle Zugänge gelten, dominiert WhatsApp den europäischen Nachrichtenmarkt. Da iMessage keine marktbeherrschende Stellung gegenüber anderen Messengern einnimmt, greifen hier die strengen Gatekeeper-Vorgaben nicht.
Nächster Schritt vor dem EuGH
Trotz der Niederlage gibt sich Apple nicht geschlagen und wird den Rechtsstreit voraussichtlich vor den Europäischen Gerichtshof (CJEU) ziehen. Ein Sprecher des Unternehmens kritisierte das DMA-Mandat scharf und warnte davor, dass die regulatorischen Vorgaben die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer gefährden könnten. Apple betont, dass die Öffnung des geschlossenen iOS-Ökosystems das Sicherheitsmodell des Betriebssystems schwächen würde. Ob der höchste europäische Gerichtshof dieser Argumentation folgt, bleibt abzuwarten.
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