Disney+: Zu Unrecht ausgesperrte Kunden dürfen wieder streamen
Nachdem Disney zahlreichen Kunden die Nutzung seines Streamingangebots technisch unmöglich gemacht hatte, unterzeichnete der Konzern jetzt eine Unterlassungserklärung. Spätestens ab Sonntag darf man auch weiterschauen, wenn man den Vertragsänderungen nicht zustimmt.

Foto-Credits: Disney
Kunden von Disney+, deren Vertrag ausläuft, schaltet der Anbieter nach dem Start der App ein Pop-up vor. Dieses Pop-up-Fenster kann man nicht wegklicken, um an die bereits bezahlten Inhalte zu kommen. Stattdessen hat man die Wahl aus den folgenden drei Optionen:
- den aktuellen Tarif zu einem neuen Preis buchen
- ein Wechsel in einen anderen Tarif
- den Vertrag kündigen
Ohne dass man eine der drei Auswahlmöglichkeiten akzeptierte, konnte man sein im Voraus bezahltes Abonnement nicht weiter nutzen. Das ging der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zu weit und es folgte eine Abmahnung an Disney. Das Vorgehen des Anbieters verstößt gegen geltendes Verbraucherrecht, bezahlte Leistungen müssen in jedem Fall jederzeit zugänglich sein.
Disney unterzeichnet Unterlassungserklärung
Den Fakt hat der Konzern am Ende wohl auch eingesehen, denn die Verantwortlichen unterschrieben eine Unterlassungserklärung. In dieser ist festgelegt, dass die technischen Einschränkungen, die Abonnenten den Zugang zu den Inhalten unmöglich machen, bis spätestens zum 31. Mai 2025 aufgehoben werden müssen.
Das bedeutet, das jeder, der sich beim besagten Pop-up-Fenster bis dato noch nicht für eine der drei Optionen entschieden hat, ab Sonntag wieder auf sein Abo zugreifen kann. Ist das nicht der Fall, kann man sich an die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wenden und den Fall melden.
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