iGBA: Erster echter GameBoy Spiele-Emulator erreicht den App Store (Update #2: iGBA wurde entfernt)
Für das iPhone ist nach dem Aufweichen der Richtlinien des App Stores der erste Spiele-Emulator erschienen. Mit dem Tool iGBA können sogar ROMs für GBC und GBA abgespielt werden.

Foto-Credits: Mattia La Spina & AppTicker
Update #2:
Mittlerweile wurde bekannt, warum iGBA aus dem App Store geflogen ist. Der Entwickler Riley Testut gab gegenüber The Verge zu verstehen, dass der Spiele-Emulator nicht lizenzierten Code nutzt. Konkret handelt es sich bei iGBA um einen Klon um GBA4iOS, einem Emulator, den Testut vor über zehn Jahren entwickelte.
Testuts Emulator verwendet die GNU GPLv2-Lizenz und La Spina hat gegen die Lizenzierung verstoßen, weil iGBA an keiner Stelle auf diese Lizenz verweist. Es lag also wahrscheinlich nicht an der Möglichkeit, ROMs aus dem Internet abzuspielen. Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass iGBA in den App Store zurückkehren könnte, wenn die Bedingungen erfüllt werden.
Update #1:
Der Feiertag für Retro-Zocker war dann doch schneller vorbei, als wir dachten. Apple hat den Emulator iGBA nämlich wieder aus dem App Store entfernt. Als Grund wurden vom iPhone-Hersteller Verstöße gegen Spam und das Urheberrecht genannt. Der erste Spiele-Emulator, der es nach der Änderung der Richtlinien in den App Store geschafft hat, ist nun also wieder Geschichte.
Damit dürfte auch klar sein, wie Apple zur ROM-Thematik steht. Entwickler, die ihre Spiele-Emulatoren im App Store platzieren möchten, werden es künftig deutlich schwerer haben.
Ursprünglicher Artikel vom 14. April 2024:
Vor gut einer Woche machte eine Meldung die Runde, die uns sehr überraschte. Apple hat nämlich nichts mehr gegen Spiele-Emulatoren in seinem App Store. Diese waren bisher nicht erlaubt, was zu der Frage führte, ob der iPhone-Hersteller auch das Anbieten von Emulatoren ermöglicht, die mit ROMs, also digitalen Abbildern von Spielen arbeiten.
Mit dem Launch von iGBA, dem ersten echten Spiele-Emulator für das iPhone und das iPad, haben wir nun die Antwort bekommen. Neben Homebrew-Games, die von Fans und privaten Entwicklern programmiert werden, kann iGBA auch mit ROMs umgehen, die man aus dem Netz geladen hat.
Ein Feiertag für Retro-Zocker
Die Macher von iGBA haben es also gewagt und ihrem Spiele-Emulator die Unterstützung für ROMs hinzugefügt. In der Theorie ist es damit möglich, ROMs (kurz für „Read only Memories“) abzuspielen, die man aus dem Netz geladen oder von denen man selbst eine Sicherungskopie erstellt hat. Letzteres ist laut dem deutschen Urheberrecht legal, doch dazu später mehr.
ROMs werden meist als gepacktes Archiv bereitgestellt. Nachdem man das File in die Dateien-App verschoben hat und das Archiv öffnet, wird die entpackte Datei automatisch mit iGBA verknüpft und fortan mit dem Spiele-Emulator geöffnet. Diesen Schritt muss man nach dem Download mit jedem Spiel nur ein Mal tun. Anschließend findet man das ROM direkt in der Spiele-Liste der App.
iGBA in der Praxis
iGBA kann über den App Store kostenlos heruntergeladen werden und auch für die Nutzung fällt kein weiterer Kauf an. Die App finanziert sich über Werbung, die aber an keiner Stelle aufdringlich platziert ist. Startet man ein Spiel, wird der Bildschirm mittig geteilt. Während in der oberen Hälfte das Game angezeigt wird, findet man im unteren Bereich die Touch-Eingabetasten.
Wer ein mit iOS bzw. iPadOS kompatibles Gamepad besitzt, kann alternativ auch damit spielen. Das hat den großen Vorteil, dass das iPhone dann auf das Querformat umschaltet, was beim Spielen um einiges angenehmer ist.
ROMs: Ein Blick auf die Rechtslage
Grundsätzlich ist das Verbreiten von Inhalten, an denen man nicht die notwendigen Rechte besitzt, in Deutschland verboten. Gleiches gilt auch für das Herunterladen von ROMs. Wir können an dieser Stelle keine Rechtsberatung bieten, raten aber generell zur Vorsicht vor der Nutzung von Downloadportalen im Netz.
Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) sieht zwar vor, dass man Sicherungskopien von Spielen besitzen darf, allerdings nur, wenn die Kopien angefertigt wurden, ohne einen Kopierschutz zu umgehen und wenn man das Original besitzt.
Im §69d UrhG heißt es außerdem:
- „Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.“
Besitzt man also eine Software – im Fall des GameBoy also eine Spiele-Cartridge – und ist das Gerät zum Abspielen beispielsweise defekt, darf man eine Sicherungskopie seiner Spiele anfertigen, um die weitere Nutzung zu gewährleisten. Lädt man eine ROM aus dem Netz, weil man das zugehörige Spiele-Modul rechtmäßig erworben hat, kann man jedoch nicht sicherstellen, dass bei der heruntergeladenen ROM bei der Erstellung kein Kopierschutz umgangen wurde.



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