Netflix: Flexible Preisanpassungen bei laufenden Abos für ungültig erklärt
Wer beim Streaminggiganten Netflix ein Abo besitzt, ist mit regelmäßigen Preiserhöhungen vertraut. Ein Gericht entschied nun, dass in diesem Zusammenhang formulierte Nutzungsbedingungen ungültig seien.

Wie in allen Bereichen des Lebens werden auch die Preise für Netflix und Co. regelmäßig angepasst. In der Regel präsentiert der Dienst alle zwei Jahre neue Preise. Die günstigste Möglichkeit Netflix zu nutzen, liegt aktuell bei 7,99 Euro/Monat für den Basistarif. Wer dagegen Premium-Abonnent ist, muss wesentlich tiefer in die Tasche greifen: Rund 18 Euro werden fällig, wenn Nutzer in den Genuss von Ultra HD, HDR und Dolby-Atmos-Qualität auf bis zu vier Geräten kommen wollen.
Netflix unterscheidet hinsichtlich seiner Preispolitik nicht zwischen Bestands- und Neukunden. Die Preisanpassungen betreffen somit auch langjährige Kunden. In diesem Zusammenhang hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Formulierungen in den Nutzungsbedingungen von Netflix geklagt - und nun vom Landgericht Berlin Recht bekommen.
Formulierungen über Preisanpassungen seien nicht transparent
Im Kern der Klage geht es um den Punkt 3.5 in den Nutzungsbedingungen, welcher dem Unternehmen einen zu großen Spielraum in der Preisgestaltung bietet. Demnach können Tarife nach "billigem Ermessen" angepasst werden. Gründe für eine Preisänderung stützen sich auf allgemein formulierte Angaben wie "Produktions- und Lizenzkosten" sowie "allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten". Die Verbraucherzentrale gab zu Bedenken, dass durch die Bedingungen nicht klar ersichtlich sei, wann eine Preiserhöhung gerechtfertigt sei und wann nicht.
Das Landgericht gab der Verbraucherzentrale in einem Urteil vom 16.12.2021 Recht und begründet seine Entscheidung folgendermaßen: Netflix erschwere es seinen Nutzern nachzuvollziehen, welche Kosten ausschlaggebend für die Preisgestaltung des Dienstes sind. So können Nutzer zu keiner Zeit die Angemessenheit von Tariferhöhungen nachvollziehen.
Außerdem bemängelt das Gericht, dass Netflix in seinen Formulierungen eine gewisse Ausgewogenheit vermissen ließe. So weist Netflix beispielsweise nicht darauf hin, dass die Preise nicht nur nach oben korrigiert werden können, sondern bei Kostensenkungen auch eine Anpassung nach unten erfolgen möglich wäre.
Netflix hat sich mit dem Urteil nicht einverstanden gezeigt und daher bereits Berufung vor dem Kammergericht Berlin eingelegt. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
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