StreamOn: Nutzung ab sofort im Ausland möglich
Die Telekom hat jetzt die zweite Auflage des Oberverwaltungsgerichts NRW rund um StreamOn umgesetzt: An sofort können Kunden die das Flatrate-Angebot des Konzerns gebucht haben den Dienst ohne Einschränkung auch im europäischen Ausland und in der Schweiz nutzen.

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit einem Beschluss Mitte Juli die StreamOn-Dienste der Telekom auf den Prüfstand gestellt. In zwei Punkten befanden die Richter das Angebot für rechtswidrig: Zum einen wurde die Geschwindigkeit bei der Wiedergabe von Videos auf 1,7 Mbit/s gedrosselt, zum anderen verstieß die Telekom gegen die Richtlinie der Europäischen Union beim Roaming, da Kunden bei der Nutzung von StreamOn in anderen EU-Ländern das verbrauchte Volumen vom bezahlten Kontingent abgezogen wurde.
Beim ersten Punkt hat die Telekom bereits vor genau drei Wochen nachgebessert und die Drosselung bei der Wiedergabe von Videos deaktiviert. Seit gestern ist StreamOn nun auch in Ländern der EU eine echte Flatrate. Immer mehr Kunden berichten, dass sie eine SMS der Telekom erhielten, die auf die Verbesserung der StreamOn-Dienste hinweist. Zudem hat man in Bonn die Hilfeseiten zu StreamOn überarbeitet. Dort findet sich jetzt unter dem Punkt "Kann ich StreamOn auch im Ausland nutzen?" folgende kurze Antwort:
"Sie können alle StreamOn Optionen auch im europäischen Ausland und der Schweiz nutzen."
Leider ist nicht bekannt, ob die Telekom schon alle Kunden auf die neuen Konditionen umgestellt hat oder ob die Umstellung peu à peu erfolgt und nur die Nutzer uneingeschränktes Roaming nutzen können, die per SMS informiert wurden.
Darüber hinaus behält sich die Telekom vor, Kunden, welche die Regelung der angemessenen Nutzung von StreamOn überschreiten von der Flatrate-Option auszuschließen. Die Bedingungen der angemessenen Nutzung wurden von der EU formuliert und sind auf der entsprechenden Webseite einsehbar. Es wird jedoch sehr viele Stunden Videostreaming in hoher Qualität erfordern, bis diese Regelung greift.
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