„Web Distribution“: Entwickler dürfen iOS-Apps auf ihrer Webseite zum direkten Download anbieten
Auf dem iPhone kann man schon bald Apps direkt von der Webseite des Entwicklers herunterladen. Apple hat das Sideloading jetzt offiziell angekündigt und nennt die Bedingungen.

Foto-Credits: Apple & AppTicker
Am 8. März dieses Jahres sind in der Europäischen Union die neuen Regeln des Digital Markets Act (DMA) in Kraft getreten. Für Kunden des iPhone-Herstellers, die ihren Wohnsitz in der EU haben, gab es mit dem Launch von iOS 17.4 den Unterbau für den DMA. Drittanbieter können jetzt eigene App Stores für das iPhone entwickeln. Und auch das Sideloading von Apps soll möglich sein.
Alternative App Stores befinden sich bereits in der Mache und sollten in den nächsten Wochen verfügbar sein. Doch wie sieht es mit dem Sideloading aus? Auf seiner Webseite für Entwickler hat sich Apple dem Thema angenommen. Wer eine App für iOS anbietet, darf diese noch in diesem Frühjahr auf seiner eigenen Webseite auch ohne App Store zum Download anbieten.
Strenge Anforderungen
Damit das iPhone auch nach der Öffnung für Drittanbieter und Sideloading eine sichere Plattform bleibt, legt Apple die Anforderungen an den direkten Vertrieb von iOS-Apps über die eigene Webseite fest.
Von Apple heißt es:
- „Die direkte Verbreitung von Apps über eine Website erfordert Verantwortung und Aufsicht über das Benutzererlebnis, einschließlich der Fähigkeit, Apps zu verwalten und Kundensupport und Rückerstattungen bereitzustellen. Apple wird Entwickler autorisieren, nachdem sie bestimmte Kriterien erfüllt und sich zu fortlaufenden Anforderungen verpflichtet haben, die zum Schutz der Benutzer beitragen.“
Man muss sich für die „Web Distribution“ qualifizieren. Entwickler können sich „später in diesem Frühjahr“ für den Webvertrieb bewerben.
Die Teilnahmeberechtigung im Detail
Neue Entwickler haben es schwer, die strengen Anforderungen zu erfüllen. Das Entwicklerkonto muss nämlich schon ein paar Jahre bestehen. Außerdem gibt es weitere Meilensteine, die man erreicht haben muss:
- Sie müssen als in der EU eingetragene, ansässige und/oder registrierte Organisation beim Apple Developer Program angemeldet sein (oder eine in der EU gegründete, ansässige und/oder registrierte Tochtergesellschaft haben, die in App Store Connect aufgeführt ist). Der mit Ihrer juristischen Person verknüpfte Standort ist in Ihrem Apple Developer-Konto aufgeführt.
- Mindestens zwei aufeinanderfolgende Jahre lang ein vollberechtigtes Mitglied des Apple Developer Program sein und über eine App verfügen, die im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als eine Million erste jährliche Installationen auf iOS in der EU verzeichnete.
Darüber hinaus ist der Datenschutz ein großes Thema. Nutzer sollen an keiner Stelle die Kontrolle über ihre Daten verlieren. Zudem dürfen Apps, die man auf Webseiten laden kann, nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder den Nutzer in betrügerischer Absicht schaden.
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