Der deutsche Bundesgerichtshof hat Apples "Slide to unlock"-Patent im Jahr 2013 für nicht patentunwürdig erklärt, woraufhin das Unternehmen in Berufung ging. Damit ist Apple jetzt wieder gescheitert, da der deutsche Bundesgerichtshof das Patent für nichtig erklärte. Zu simpel ist das Funktionsprinzip und beruht daher nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit, heißt es in der Begründung.
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