Adblocker: Welt.de geht gerichtlich gegen Blockr vor
Werbeblocker sind vielen Medienhäusern ein Dorn im Auge und so versuchen es einige auf den gerichtlichen Weg und scheitern dabei immer wieder. Auch Welt.de hat mit einer einstweiligen Verfügung versucht den iOS-Werbeblocker "Blockr" zu verbieten, scheiterte damit aber.
Mit iOS 9 sind auf Apples mobilen Geräten auch Werbeblocker möglich. Apple bietet eine eigene "Do not Track"-Funktion an und im App Store findet sich zahlreiche Werbeblocker, die es kostenpflichtig und auch umsonst gibt. Dabei schlagen sich die verschiedenen Werbeblocker auch unterschiedlich, was die verkürzten Ladezeiten angeht, wie ein Test kurze Zeit nach der Veröffentlichung von iOS 9 gezeigt hat.
Auch wenn sich Werbeblocker bei Nutzern großer Beliebtheit erfreuen, sind sie trotzdem schon seit langem umstritten. Ein durchaus berechtigter Kritikpunkt ist dabei, dass diese zu viele Inhalte blockieren, sodass beispielsweise viele Online-Shops nicht mehr richtig funktionieren. Kritik kommt natürlich auch von Webseitenbetreibern, die durch Adblocker geringere Werbeeinnahmen verzeichnen.
Dazu gehören vor allem Medienhäuser, die schon in der Vergangenheit versucht haben den Werbeblocker Adblock Plus gerichtlich zu untersagen und damit gescheitert sind. Eines dieser Medienhäuser war der Verlag Axel Springer, der es nun mit seiner Tochtergesellschaft WELTN24 GmbH erneut versucht, diesmal jedoch gegen den iOS-Werbeblocker "Blockr". Mit einer einstweiligen Verfügung hat der Verlag versucht den Entwicklern von Blockr zu verbieten ihre App anzubieten, zu bewerben und zu pflegen, da diese Werbeinhalte von Welt.de blockiert, wie die Anwälte der Entwickler mitteilen.
In der mündlichen Verhandlung vom 19. November wurde dem Unterlassungsanspruch nicht stattgegeben, da laut Ansicht der Kammer Blockr wettbewerbsrechtlich zulässig sei. Es sei die freie Wahl des Nutzers, ob er Werbeblocker einsetze und WELTN24 GmbH stehe es wiederum auch frei, darauf mit einer eigenen Werbeblockersperre technisch zu reagieren, so das Gericht.
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