Apple Pay: NFC-Schnittstelle ruft Banken und Kreditkartenanbieter auf den Plan
Die kontaktlose Bezahlmöglichkeit via Apple Pay wird von zahlreichen Kunden gerne genutzt. Da Apple seinen NFC-Chip jedoch nicht für andere Anbieter freigibt, schaltete sich die EU-Kommission ein und ging der Frage nach, ob ein wettbewerbswidriges Verhalten vorliegt.

Dass Besitzer eines iPhones über die Bezahlmöglichkeit Apple Pay kontaktlos bezahlen können, stößt vielerorts auf breite Zustimmung. Allerdings lässt Apple andere Anbieter bisher nicht an die genutzte NFC-Schnittstelle heran, um gegebenenfalls andere Bezahlarten neben Apple Pay auf dem iPhone zuzulassen.
Daher bleiben andere Apps von Dritten, zu denen sämtliche Banken und Kreditkartenanbieter zählen, außen vor. Die EU-Kommission unter der Leitung von Margrethe Vestager hat aus diesem Grund bereits vor einem Jahr eine entsprechende Untersuchung eingeleitet. Ziel dieser Untersuchung sei es gewesen herauszufinden, ob durch die Verweigerung auf den NFC-Chip andere Zahlungsdienstleister ausgeschlossen werden, kontaktlose Bezahlmöglichkeiten auf dem iPhone anzubieten.
Förmliches Verfahren soll eingeleitet werden
Im Ergebnis der Untersuchung kommt die europäische Behörde nun zum dem Schluss, dass Apple tatsächlich gegen geltendes europäisches Wettbewerbsrecht verstößt. Das Nachrichtenportal Reuters berichtet, dass die Behörde aktuell mit der Erstellung entsprechender Dokumente beschäftigt ist, mit denen das Verfahren in die Wege geleitet werden soll.
Die sogenannte "Mitteilung der Beschwerdepunkte" soll Apple demnach Anfang nächsten Jahres zugestellt werden. Aus den Unterlagen werden dann die offiziell erhobenen Vorwürfe gegen den iPhone-Hersteller bekanntgemacht. Im Anschluss daran erhält das Unternehmen Akteneinsicht und kann sich gegenüber der EU-Kommission äußern oder eine mündliche Anhörung beantragen.
Öffnung der NFC-Schnittstelle als oberstes Ziel
Sofern die EU-Kommission am Ende des Verfahrens zu dem Schluss kommt, dass mit Apples Geschäftspraktiken tatsächlich gegen geltendes EU-Recht verstoßen wird, könnte die Behörde eine nicht unempfindliche Geldbuße aussprechen. Ein anderes mögliches Szenario dürfte allerdings schwerer wiegen:
Neben der Zahlung einer Strafe könnte der Konzern auch dazu verdonnert werden, seine NFC-Schnittstelle in den iPhones für Banken und andere Zahldienstleister zu öffnen. Bis es tatsächlich dazu kommt, dürfte jedoch noch eine Menge Zeit vergehen. Ein förmliches Verfahren wird sich lange hinziehen und dazu kommt, dass eine mögliche Entscheidung in letzter Instanz vom Europäischen Gerichtshof getroffen werde könnte. Bis dahin wird es noch ein langer Weg.
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