EU-Parlament will Geräte mit fest verbautem Akku ab 2023 verbieten
Geräte mit Batterien, die man als Verbraucher nicht selber austauschen kann, sollen in der EU bald der Vergangenheit angehören. Was die Abstimmung in Straßburg für das iPhone bedeutet, kann man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehen.

Bei den meisten Geräten in unserem Alltag, die über einen Akku verfügen, lässt sich dieser nicht austauschen. Sei es weil er defekt ist oder im Lauf der Zeit die Kapazität nachlässt und er verschleißt: Lässt sich der Akku im Bedarfsfall nicht wechseln, landet das Smartphone, das Tablet oder auch das eine oder andere Haushaltsgerät auf dem Müll.
Das ist aus Verbrauchersicht nicht besonders nachhaltig. Die Lebensdauer solcher Geräte könnte durch eine neue Batterie nämlich deutlich verlängert werden, was Letztenendes der Umwelt zugutekommen würde. Für die Hersteller ist es natürlich lukrativer, wenn der Kunde dann eine Neuanschaffung tätigt.
Reparierbarkeit verbessern und Produktlebensdauer verlängern
Das Europaparlament möchte im Fall der verklebten Akkus gegensteuern - und zwar schneller, als sich das einige Hersteller vielleicht wünschen: Schon ab dem 1. Januar 2023 soll das entsprechende Gesetz in Kraft treten. Das berichtet u. a. die FAZ. Dann soll es vorbei sein mit fest verbauten Batterien in Smartphones, Tablets, Notebooks, Elektroscootern, Haushaltsgeräten, Smartwatches, Kopfhörern oder E-Bikes.
Die Akkus sollen dann durch den Nutzer oder unabhängigen Reparaturdienstleistern mit handelsüblichen Werkzeugen ausgetauscht werden können. Der zwingende Einsatz von Spezialwerkzeug, wie man es zum Beispiel zum Wechseln des iPhone- oder iPad-Akkus benötigt, ist dann nicht mehr erlaubt. Zugehörige Ersatzakkus müssen die Hersteller dann über die zu erwartende Lebensdauer der Geräte hinweg anbieten.
Außerdem werden die Hersteller dazu verpflichtet, ihre Lieferketten bezüglich der Umsetzung von Menschenrechten und des Umweltschutzes zu kontrollieren.
iPhones künftig mit Wechselakku?
Stimmt der Ministerrat dem Vorschlag des Parlaments zu und können sich die beiden Instanzen auf einen gemeinsamen Gesetzesvorschlag einigen, kann die neue Regel wie geplant zum 1. Januar des nächsten Jahres umgesetzt werden. Apple und Co. müssten sich dann Gedanken machen, wie sie künftig auf dem europäischen Markt agieren. Im Fall von Apple wäre das iPhone 15 das erste Smartphone, welches mit einem Wechselakku erscheinen müsste.
Das Hauptargument, warum Apple beispielsweise im iPhone den Akku fest verbaut, ist die IP-Zertifizierung gegen das Eindringen von Staub, Schmutz und Feuchtigkeit. Wenn das neue Gesetz aber erst einmal greift, dürfen Konzerne wie Apple oder Samsung ihre Smartphones, wie wir sie jetzt kennen, nicht mehr verkaufen.
Es könnte ein spezielles EU-Modell der neuen Smartphones angeboten werden. Oder aber man macht einen Bogen um die hiesigen Märkte. Andere Optionen gibt es dann nicht mehr.
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