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EU-Verordnung 2023/1670: Austauschbare Akkus für Smartphones ab 2027

Die EU schreibt vor, dass Smartphones und Tablets ab 2027 austauschbare Akkus haben müssen. Apple-Geräte erfüllen die Langlebigkeits-Ausnahmebedingungen bereits heute.
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Stefan
28.05.20263 Min. Lesezeit
EU-Verordnung 2023/1670: Austauschbare Akkus für Smartphones ab 2027
Bild: Europäischen Union
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Die Europäische Union hat mit der Verordnung 2023/1670 eine neue Regelung für Smartphones und Tablets verabschiedet. Ab 2027 müssen Hersteller austauschbare Akkus in ihren Geräten verbauen, um die Lebensdauer der Endgeräte zu verlängern. Die Maßnahme zielt darauf ab, Elektroschrott zu reduzieren und Verbrauchern mehr Kontrolle über ihre Geräte zu geben. Für die Leserschaft in Deutschland bedeutet dies eine grundlegende Veränderung in der Smartphone-Nutzung — zumindest für Geräte, die nicht die Langlebigkeits-Ausnahme erfüllen.

Austauschbare Batterien Pflicht

Die EU-Verordnung 2023/1670 verpflichtet Smartphone- und Tablet-Hersteller dazu, ab 2027 Geräte mit austauschbaren Akkus auf den europäischen Markt zu bringen. Endkunden müssen in der Lage sein, den Akku ohne Fachwissen, Spezialwerkzeug oder anderes Zubehör zu ersetzen. Das Konzept erinnert an die Anfänge des Mobilfunkzeitalters: Deckel öffnen, alten Akku herausnehmen, neuen einsetzen. Gleichzeitig muss der Schutz vor Eindringen von Flüssigkeiten und Staub jederzeit gewährleistet bleiben — auch nach dem Akku-Wechsel. Die Entfernung des Akkus darf nicht mit Klebstoffen, Alkohol oder chemischen Lösungsmitteln erfolgen.

Ausnahmen für Langlebigkeit

Die Verordnung sieht Ausnahmen für besonders langlebige Batterien vor. Akkus, die nach 500 vollständigen Ladezyklen noch mindestens 83 Prozent der Nennkapazität besitzen, sind von der Austauschpflicht befreit. Alternativ gilt: Batterien mit einer Lebensdauer von mindestens 1.000 vollständigen Ladezyklen und einer Restkapazität von mindestens 80 Prozent nach 1.000 Ladungen. Diese Kriterien sollen Hersteller belohnen, die bereits heute auf besonders robuste Akkus setzen. Die Ausnahmebedingungen sind konkret definiert und lassen wenig Spielraum für Interpretation.

Apple-Geräte betroffen

Apple-Geräte wie iPhone und iPad erfüllen diese Langlebigkeitsvorgaben bereits seit Langem. Die Akkus in Apples Produkten halten in der Regel deutlich mehr Ladezyklen als die in der Verordnung geforderten 500 oder 1.000. Apple-Nutzer müssen vorerst keine Änderungen an ihrer Akkubehandlung erwarten — ihre Geräte sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Die praktische Umsetzung der Verordnung bleibt abzuwarten, theoretisch und im Papier der EU ist das Ganze jedoch festgelegt. Smartphone-Hersteller haben sich bereits mit dem Thema beschäftigt und Rahmenpläne erstellt.

Zusammenfassung

Die EU-Verordnung 2023/1670 schreibt ab 2027 austauschbare Akkus für Smartphones und Tablets vor. Endkunden müssen den Akku ohne Fachwissen und Spezialwerkzeug ersetzen können. Ausnahmen gelten bei besonders langlebigen Batterien, die nach 500 oder 1.000 Ladezyklen noch eine definierte Restkapazität besitzen. Apple-Geräte erfüllen diese Langlebigkeitsvorgaben bereits und sind von der Austauschpflicht ausgenommen.

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