iMessage vs. e*Message - Apple gewinnt vor Gericht
Für Apple ist wieder ein Gerichtsverfahren positiv entschieden worden: Der Konzern darf iMessage weiterhin iMessage nennen. Das LG Braunschweig sah keine Verwechslungsgefahr mit dem Funkrufdienst e*Message.

Die sogenannte e*Message ist ein Produkt der e*Message Wireless Information Services Deutschland GmbH aus Berlin und schon seit fast 18 Jahren auf dem Markt. Da sich Apple's Kurznachrichtendienst iMessage ähnlich anhört wie e*Message, hat der Vorstand von e*Message, Dietmar Gollnick, ein Gerichtsverfahren angestrebt um Apple zur Umbenennung von iMessage zu bewegen - schließlich sei die e*Message älter als der Apple-Dienst.
Das Landgericht Braunschweig sah den Sachverhalt anders und hat die Klage am Mittwoch abgewiesen. Begründet wird dies vom Gericht mit der Tatsache, dass die Tätigkeitsfelder der beiden Dienste unterschiedlich sind. Außerdem gibt es nach Auffassung des Richters keine Gefahr, dass die beiden Dienste verwechselt werden könnten.
Bei e*Message handelt es sich um die alten Pagerdienste, die einigen von euch vielleicht noch bekannt sind. Zwar lassen sich via e*Message wie mit iMessage auch Textnachrichten verschicken, bei e*Message handelt es sich jedoch um einseitige Kommunikation: Man kann zwar Nachrichten empfangen, das Versenden von eigenem Text ist allerdings nicht möglich.
Im Moment steht Apple zwar auf der Siegerseite, der Rechtsstreit könnte jedoch weitergehen, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und Berufung eingelegt werden kann.




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