Trotz alternativer Bezahlmethoden im App Store: Apple plant an Provisionsmodell festzuhalten
Sobald Apple Entwicklern den Weg für alternative Bezahlmethoden freimacht, will das Unternehmen die Regelungen zur Umsatzbeteiligung auch auf eben diese Bezahlmöglichkeiten ausweiten.

Im Rechtsstreit zwischen Epic Games und Apple ist der iPhone-Hersteller unter dem Strich als Gesamtsieger rausgegangen. Allerdings stört sich der Konzern an einer richterlichen Entscheidung besonders: Die Vorsitzende Richterin Yvonne Gonzalez Rogers verdonnerte Apple dazu, den im App Store vertretenen Entwicklern zukünftig alternative Bezahlmethoden zuzugestehen. Die Auflage soll bereits zum 9. Dezember umgesetzt werden.
Nachdem Apple sich anfangs noch (verhalten) gegen die Entscheidung zu wehren versuchte, sind die Unternehmensanwälte nun in die Offensive gegangen und informierten das zuständige US-Bezirksgericht darüber, dass Apple seine umstrittene Provisionsbeteiligung auch auf andere Bezahlwege ausweiten wird.
Umsatzbeteiligung von bis zu 30 Prozent
Alle In-App-Käufe einer Anwendung sind den Richtlinien entsprechend über das vorgegebene Bezahlsystem abzuwickeln, inklusive Umsatzbeteiligung für Apple in Höhe von 30 (bzw. 15) Prozent. In Summe handelt es sich dabei um ein Milliardengeschäft, da sämtliche über Apps abgeschlossene Abos und andere Features Geld in die Kassen von Cupertino spülen.
Dass Apple angesichts des lukrativen Geschäftes in Milliardenhöhe nichts unversucht lassen wird, war bereits abzusehen. Nun spielt die umtriebige Rechtsabteilung allerdings eine Karte, auf die Experten bereits im Vorfeld hinwiesen. In einem entsprechenden Schreiben an das zuständige Gericht stellt Apple klar, auch in Zukunft an der Umsatzbeteiligung festhalten zu wollen, unabhängig von der verwendeten Bezahlmethode.
Entwickler sollen weiterhin Provisionen zahlen
Das Unternehmen vertritt die Position, dass Provisionen auf In-App-Käufe auch dann verlangt werden können, wenn sich der Entwickler für eine andere Zahlungsabwicklung entschieden hat. In den Richtlinien war diese Regelung bislang nur nicht verankert, da externe Zahlungswege bis dato explizit ausgeschlossen wurden.
Sofern die vom Gericht geforderten Änderungen ab dem 9. Dezember greifen, plane das Unternehmen, entsprechende Mechanismen zu integrieren. Wie die technische Umsetzung aussehen könnte, wurde zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter kommuniziert. Auf jeden Fall sendet Apple damit erneut ein deutliches Zeichen im Kampf um die Provisionsbeteiligungen.
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