Apple plant App Store Gebühren von bis zu 15 Prozent für externe Kauf-Links

Apple hat in den USA einen gerichtlichen Auftrag erfüllt und dem Bundesgericht in Kalifornien einen eigenen Vorschlag vorgelegt, wie hoch die Abgabe ausfallen darf, die Apps zahlen, wenn sie Nutzer auf externe Kaufseiten schicken. Die Vorlage ist Teil des jahrelangen Rechtsstreits mit Epic Games, der das Link-Verbot im App Store erst möglich gemacht hatte.
Bis zu einer endgültigen Klärung kassiert Apple für solche externen Käufe noch nichts. Ob und in welcher Höhe das künftig anders wird, entscheidet das Bezirksgericht, während der Supreme Court den Fall parallel prüft.
App Store Gebühren bei externen Links
Im Kern schlägt Apple die Hälfte der regulären App Store-Provision vor. Programme, die für In-App-Käufe üblicherweise 30 Prozent abführen, würden bei einem Kauf über einen externen Link 15 Prozent zahlen. Die Vorlage gliedert sich in drei Stufen:
- 15 Prozent für Standard-Apps, die auf externe Kaufmöglichkeiten verlinken,
- 10 Prozent für Apps in den Partner-Programmen für Nachrichten, Video und Mini-Apps sowie für Abo-Verlängerungen,
- 5 Prozent für kleine Anbieter mit weniger als 1 Million Dollar Jahresumsatz im Small Business Program.
Die Gebühr fällt erst an, wenn ein Nutzer in der App auf einen Link tippt und den Kauf anschließend auf der verlinkten Website abschließt. Konkret heißt das: Tippt ein Spotify-Nutzer in der App auf einen Link zur Spotify-Webseite und kauft dort ein Abo, müsste Spotify 15 Prozent an Apple zahlen. Die Zahlen stützt Apple auf eine Expertenanalyse und betont, sie lägen unter den Sätzen, die Google im eigenen Epic-Prozess für externe Links verlangt.
Epic-Prozess und der Weg zu Link-Gebühren
Der Streit begann 2021, als das Gericht Apple im Prozess gegen Epic Games verpflichtete, Entwicklern Links auf Kaufmöglichkeiten außerhalb des App Store zu erlauben. Mehrere Berufungen zogen die Umsetzung im App Store über Jahre in die Länge. Als Apple die Änderungen schließlich einführte, legte es Gebühren zwischen 12 und 27 Prozent fest, die inklusive der Kosten externer Zahlungsdienstleister fast an die regulären App Store-Sätze heranreichten.
Epic Games protestierte gegen diese Konstruktion, woraufhin Richterin Yvonne Gonzalez Rogers Apple der Verachtung des Gerichts schuldig sprach. Im April 2025 ging die Richterin noch einen Schritt weiter und verbot es Apple, für Links überhaupt Gebühren zu erheben. Seitdem kassiert das Unternehmen nichts mehr, wenn eine App Nutzer auf eine Website zum Kauf schickt. Die Berufungskammer bestätigte den Verachtungs-Befund, urteilte aber, Apple habe Anspruch auf Vergütung für sein geistiges Eigentum, und schickte den Fall zur Festsetzung einer angemessenen Gebühr an das Bezirksgericht zurück.
Supreme Court entscheidet im Oktober
Umstritten ist dabei, wie hoch die Vergütung überhaupt ausfallen darf. Die Berufungskammer hatte angedeutet, die Provision auf die direkten Kosten der Link-Vermittlung zu begrenzen, was rechnerisch auf null Prozent hinausliefe. Apple argumentiert, null Prozent würden den Wert, den das Unternehmen Entwicklern biete, nicht widerspiegeln; sein Vorschlag sei eine faire Bezahlung für die App Store-Plattform.
Parallel läuft der Fall vor dem Supreme Court, der dem Verfahren für die Sitzungssaison ab Oktober 2026 zugestimmt hat. Apple hatte mehrfach versucht, die Gebührenberechnung bis zum Urteil in Washington auszusetzen, blieb damit aber erfolglos. Ein Erfolg dort könnte das Gebührenverbot des Bezirksgerichts aufheben, falls der Supreme Court die Berufungskammer für fehlerhaft erklärt. Bis dahin bleibt der Weg vorgezeichnet: Das Bezirksgericht wertet den Vorschlag aus, hört die Gegenargumente von Epic Games und legt die Gebühr fest, die Apple anschließend umsetzen muss.
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