EU App Store Gebühren sinken ab Oktober 2026

Am 18. August hat Apple neue Regeln für den App Store in der Europäischen Union vorgelegt. Sie ersetzen das bisherige Gebührenmodell und räumen zugleich die größten Streitpunkte mit der EU-Kommission unter dem Digital Markets Act aus dem Weg. Damit rückt der Store-Alltag für Entwickler spürbar näher an die Vorgaben heran, die Brüssel seit Monaten durchdrücken will.
Apple betont die enge Zusammenarbeit mit der Kommission, um die Geschäftsbedingungen und die alternative Distribution zu entschlacken.
EU App Store Gebühren sinken auf 26 Prozent
Die bisherigen 30 Prozent für In-App-Käufe im App Store fallen auf 26 Prozent. Teilnehmer am Small Business Program, am Mini Apps Partner Program oder am Video Partner Program zahlen künftig nur noch 15 Prozent, ebenso bei Abo-Verlängerungen ab dem zweiten Jahr.
Wird die Zahlung alternativ im Store abgewickelt, liegen die Sätze bei 20 Prozent, für Programm-Teilnehmer bei 10 Prozent. Schickt eine App Nutzer per Link auf eine eigene Website zum Kauf, fallen 15 beziehungsweise 10 Prozent an. Damit setzt Apple das Modell um, das es bereits für externe Kauf-Links durchdrücken wollte.
Fünf Prozent für alternative Vertriebswege
Für Distribution außerhalb des App Stores, also über alternative Marktplätze oder direkt per Web, gilt künftig eine pauschale Core Technology Commission von fünf Prozent auf alle digitalen Käufe. Damit ersetzt Apple die bisherige pro-Install-Gebühr, die bei jeder einzelnen Installation fällig wurde.
Die frühere Erwerbsgebühr und die Store-Services-Gebühr entfallen für diese externe Distribution komplett, was den Betrieb alternativer Kanäle wie AltStore PAL weiter erleichtert. Der Notarisierungsprozess bleibt jedoch bestehen: Auch Apps aus alternativen Kanälen müssen Apples Signierungsverfahren durchlaufen, bevor sie auf Geräte geladen werden können.
Kombinierte Zahlungsoptionen und Jugendschutz
Erstmals dürfen Entwickler in der EU In-App-Käufe und externe Zahlungsoptionen parallel anbieten. Apple stellt dafür Darstellungsanforderungen auf, damit Nutzer ein konsistentes Erlebnis bekommen, unabhängig davon, welchen Weg sie wählen. Die gewählte Zahlungslogik darf erst nach 12 Monaten geändert werden, um Umgehungen zu erschweren.
Bei Apps in der Kids-Kategorie oder bei Nutzern unter 13 Jahren sind Links zu Websites für Transaktionen komplett verboten. Alle Apps mit externer Zahlungsabwicklung oder Website-Links müssen zudem einen Eltern-Check einbauen, sobald der Nutzer unter 18 Jahre alt ist.
Weniger Hürden für Marktbetreiber
Bisher musste jeder Betreiber eines alternativen App-Marktplatzes eine Bankgarantie in Höhe von einer Million Euro eines Instituts mit A-Rating hinterlegen. Diese Hürde fällt: Genügen tut nun einer der folgenden Nachweise,
- ein D&B-Finanzstabilitäts-Score,
- eine Börsennotierung,
- eine Finanzierung durch einen etablierten Venture-Capital-Anbieter,
- eine Prüfung durch einen lizenzierten Wirtschaftsprüfer
- oder der Status als staatliche Stelle, Bildungseinrichtung oder gemeinnützige Organisation.
Damit wird der Einstieg in den Betrieb eines alternativen Marktplatzes deutlich erleichtert. Entwickler können die neuen Bedingungen bereits ab dem 18. August 2026 unterschreiben; in Kraft treten die Änderungen am 1. Oktober 2026.
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