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EU-Kommission erlässt Ausnahmen für Wearables in Batterieverordnung

Die EU-Kommission hat die Batterieverordnung so angepasst, dass kompakte Wearables weiterhin versiegelte Akkus nutzen dürfen. Die Regelbefreiung betrifft Smartwatches, Brillen und Fitness-Tracker, um technische und sicherheitstechnische Grenzen zu wahren.
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AppTickerTeam
Vor 1 Std4 Min. Lesezeit
EU-Kommission erlässt Ausnahmen für Wearables in Batterieverordnung
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Die Europäische Union schreitet mit der Umsetzung der Batterieverordnung voran, stößt dabei jedoch auf praktische Grenzen bei kleinen elektronischen Geräten. Um Hersteller nicht vor unlösbare technische Hürden zu stellen, hat die Kommission nun eine gezielte Ausnahmeregelung für tragbare Kleingeräte verabschiedet. Damit dürfen Hersteller wie Apple in ihrer beliebtesten Hardware-Kategorie weiterhin auf den austauschbaren Akku verzichten. Die Maßnahme soll verhindern, dass die neuen Umweltauflagen die Sicherheit und Funktionalität von Smartwatches und Co. einschränken. Für die Branche bedeutet dies, dass sie ihre bewährten Designs im gesamten europäischen Wirtschaftsraum unverändert fortführen können.

Ausnahmen für kompakte Tragegeräte

Die neue Freistellung erstreckt sich auf drei zentrale Produktgruppen, die durch ihre Bauweise spezielle Herausforderungen mit sich bringen. Dazu zählen primär Smartwatches, verschiedene Modelle von Smart Glasses sowie klassische Fitness-Tracker. Die zuständigen Behörden in Brüssel führen für diese Lockerung vor allem physikalische Gegebenheiten an, die einen nutzereigenen Batteriewechsel unmöglich machen. Ein Aufschrauben würde bei diesen kompakten Bauteilen oft die strukturelle Stabilität gefährden und die Langzeithaltbarkeit mindern.

Die Kommission verweist auf die physikalischen Grenzen dieser Miniaturbauformen, die einen Austausch durch Laien riskant erscheinen lassen. Ein selbstständiger Eingriff würde bei den kleinen Gehäusen häufig die strukturelle Integrität zerstören und die garantierte Wasserdichtigkeit unwiderruflich aufheben. Zudem fehlt es bei den kompakten Bauteilen oft an den notwendigen Halterungen für einen sicheren Nutzergriff. Die folgende Aufzählung zeigt, welche Kategorien konkret von der Austauschpflicht befreit werden:

  • Smartwatches aller gängigen Hersteller

  • Smart Glasses und Datenbrillen

  • Fitness-Tracker und Aktivitätsmessgeräte

Solange das Öffnen des Gehäuses reale Sicherheitsrisiken birgt oder der Zugang für Endverbraucher technisch unrealistisch ist, gilt die Befreiung als fachlich begründet.

Politischer Druck und Konsultation

Im Vorfeld der Entscheidung standen die EU-Behörden unter Beobachtung, da die ursprünglichen Regeln den europäischen Marktstart neuer Produkte verzögert hatten. Insbesondere die Vereinigten Staaten übten laut Berichten Druck aus, weil die strengen Vorgaben die Verfügbarkeit von Smart Glasses von Meta behindert haben sollen. Ein Sprecher der Europäischen Kommission wies diese Darstellung jedoch klar zurück und betonte, dass Brüssel nicht auf außenpolitische Forderungen reagiert habe.

Stattdessen habe man sich auf die Ergebnisse einer umfassenden öffentlichen Konsultation gestützt. An dieser Konsultation waren Verbraucherschützer, Industrievertreter und einzelne Mitgliedstaaten beteiligt. Das erklärte Ziel der Behörden bestand darin, einen Mittelweg zu finden: Der Schutz der Konsumenten sollte gewahrt bleiben, ohne die Technologiebranche mit unmöglichen Auflagen zu überfrachten. Die Abwägung fiel letztlich zugunsten der technischen Machbarkeit aus, da eine pauschale Einführung von Nutzerakkus bei allen Geräten schlicht nicht umsetzbar wäre.

Gesetzgebungsverfahren und Marktfolgen

Nach der aktuellen Verabschiedung durch die Kommission wandert der Entwurf des delegierten Rechts nun an das Europäische Parlament sowie an den Rat der EU. Beide Institutionen behalten sich das Recht vor, Einspruch gegen die neue Klausel zu erheben. Sollte kein Veto eingelegt werden, tritt die Vorschrift automatisch 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Für den Technologiekonzern Apple löst diese Entwicklung ein potenzielles Markthindernis, da das Unternehmen nun keine speziellen, für Europa konzipierten Modelle mehr entwickeln muss. Die Apple Watch kann somit ihr aktuelles, geschlossenes Designkonzept auch auf dem europäischen Kontinent beibehalten. Ohne diese Ausnahme wäre das Unternehmen gezwungen gewesen, eine Variante mit herausnehmbarem Akku zu produzieren, was erhebliche Engineeringkosten und Designkompromisse bedeutet hätte. Die Befreiung sichert Apple die volle Produktkontinuität und verhindert, dass sich die Batterieregeln negativ auf die Verfügbarkeit der beliebten Wearables auswirken.

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