Smartphone in Zukunft als elektronischer Personalausweis (eID) nutzbar
Ein neues Gesetz soll das Smartphone als Identitätsnachweis erlauben, auch ohne, dass ein Personalausweis mitgeführt werden muss.

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass das Smartphone künftig als Identitätsnachweis genügen soll, wenn man den Personalausweis darauf speichert. Damit soll die Digitalisierung in Deutschland weiter beschleunigt werden und das Mitführen des analogen Personalausweises überflüssig werden.
Smartphone als eID - was hat das für Vorteile?
Der neue Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht es vor, dass es künftig genügen soll, sich mit der digitalen Variante seines Personalausweises auszuweisen. In der Realität bedeutet dies: Ihr müsst künftig vor behördlichen Angelegenheiten nicht mehr checken, ob ihr euren Ausweis in der Tasche habt, sondern einfach nur euer Smartphone mitführen. Dazu zählen zum Beispiel die Ummeldung des Wohnsitzes, die Eröffnung eines neuen Bankkontos oder die Zulassung eines Autos.
Seit 2017 gibt es bereits eine sogenannte eID-Funktion bei jedem beantragten Personalausweis. Der Ausweis enthält einen Chip, der in Kombination mit einem Kartenlesegerät oder dem SmartPhone eingelesen werden kann. Auf dem Chip sind die wichtigsten Informationen über die eigene Person gespeichert, wie der Name, der Aufenthaltsort, das Geburtsdatum und so weiter. Dadurch kann sich auch im Internet ausgewiesen werden, zum Beispiel für Einkäufe oder digitale Behördengänge. Das Verfahren funktioniert unter anderem mit Hilfe der App AusweisApp2.
Mit der neuen eID ist der analoge Personalausweis prinzipiell nicht mehr erforderlich. Das Verfahren soll sicher und benutzerfreundlich werden und laut Gesetzesentwurf ab 2022 verfügbar sein. Mit der Umsetzung befolgt die Bundesregierung die Maßnahmen aus dem Onlinezugangsgesetz, welche es vorsehen, dass die Verwaltung für die Wirtschaft und Privatpersonen auch online verfügbar werden muss.
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