Kompatibilität mit Hardware von Drittanbietern: EU will DMA verschärfen
Die EU möchte, dass Apple die Konnektivität von Drittanbietern-Zubehör wie Smartwatches oder Kopfhörer mit dem iPhone und dem iPad verbessert. Dafür soll der Digital Markets Act genutzt werden.

In den letzten Monaten hat die Europäische Union Apple mit dem Digital Markets Act (DMA) ganz schön auf Trab gehalten. So musste der iPhone-Hersteller ab März dieses Jahres nicht nur Sideloading auf dem iPhone und dem iPad erlauben – man kann jetzt auch ohne Probleme App Stores von Drittanbietern installieren.
Die Europäische Kommission feilt nun schon am nächsten Gesetz, das im nächsten Jahr im Rahmen des DMA konkretisiert werden soll. Dabei geht es vor allem um die Interoperabilität mit Zubehör von Drittanbietern. Wenn man Kopfhörer, eine Smartwatch oder ein VR-Headset eines anderen Herstellers zusammen mit dem iPhone oder iPad nutzen möchte, sei das derzeit noch sehr ineffektiv und in manchen Fällen gar nicht möglich.
Apple muss Interoperabilität verbessern
Margrethe Vestager, in der Europäischen Kommission Exekutiv-Vizepräsidentin für Wettbewerbspolitik, möchte Apple daher zu einem konstruktiven Dialog bewegen und dafür den DMA nutzen.
Dazu schreibt Vestager auf der Webseite der EU-Kommission Folgendes:
- „Wir konzentrieren uns darauf, faire und offene digitale Märkte sicherzustellen. Effektive Interoperabilität, beispielsweise mit Smartphones und ihren Betriebssystemen, spielt dabei eine wichtige Rolle.“
Und weiter:
- „Die Europäische Kommission hat heute zwei Spezifikationsverfahren eingeleitet, um Apple bei der Einhaltung seiner Interoperabilitätsverpflichtungen im Rahmen des Digital Markets Acts zu unterstützen. Im Rahmen des DMA muss Apple Drittentwicklern und Unternehmen kostenlose und wirksame Interoperabilität mit Hardware- und Softwarefunktionen bereitstellen, die von den im DMA genannten Apple-Betriebssystemen iOS und iPadOS gesteuert werden.“
Wie geht es weiter?
Nach der Eröffnung des Verfahrens, was in dieser Woche geschehen ist, läuft eine Frist von sechs Monaten. Dann soll Apple ein Katalog mit den geforderten Änderungen an die Hand gegeben werden.
Auf der Wunschliste der EU-Kommission stehen die Kopplung von Drittanbieter-Geräten und deren Konnektivität im Vordergrund. Doch Apple muss auch Anpassungen beispielsweise beim Durchschleifen von Benachrichtigungen vornehmen. Neben Apple sind von den Forderungen auch andere sogenannte Gatekeeper wie Google oder Meta betroffen.
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