Apple kann Proteste vor und in seinen französischen Retail Stores nicht verhindern
Seit kurzer zeit protestiert Attac, eine aus 50 Staaten operierende Nichtregierungsorganisation, die sich selber als globalisierungskritisch bezeichnet, gegen die wohl mögliche Steuerhinterziehung von Apple in Europa.

Der oberste Gerichtshof in Frankreich lehnte Apples einstweilige Verfügung ab, die Attac untersagt hätte, vor den Einzelhandelsgeschäfte des Unternehmens in ganz Frankreich zu protestieren, so MacRumors.
Die bloße Anwesenheit von Protestanten in Apples Stores, welchen weder Gewalt, Vandalismus oder das Versperren von Eingänge vorgeworfen werden kann, ist nach Europäischem Recht kein Verstoß gegen geltende Gesetzte, viel eher fallen die Aktion der Attac unter das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf friedliche Versammlung.
In seiner Begründung führte das Gericht auf, dass Attac in Übereinstimmung mit Europäischen Statuten handele und stufte die Proteste. Außerdem wurde Apple zu einer Zahlung von 2000 € für die Deckung der Anwalts- und Prozesskosten verurteilt.
Ein Sprecher seitens Apple betonte im Januar, dass man das Recht der Gruppe auf freie Meinungsäußerung respektiere, aber aufgrund der jüngsten Ereignisse eine Gefährdung der Kunden und Mitarbeiter nicht mehr ausschließen kann. Apple forderte in der Klage eine Strafe von 3000 € sowie eine gerichtliche Anordnung, die Attac weitere Proteste, beziehungsweise die Initiierung weitere Proteste untersagt. Zur Freude von Attac und zum Leiden von Apple befand das Gericht in der Sache für Attac.


Das könnte dich auch interessieren
Weitere Geschichten aus Apple.

EU warnt Meta vor 12,5-Milliarden-Geldstrafe wegen suchtfördernder App-Designs
Die Europäische Kommission wirft Meta vor, Facebook und Instagram durch Endlosscrollen und Autoplay bewusst süchtig machend zu gestalten. Bei einem Verstoß gegen den Digital Services Act droht eine Rekordbuße.

Apple umgeht EU-Akkupflicht mit Premium-Ausnahme
Trotz der neuen EU-Verordnung zum Akku-Tausch ab 2027 müssen iPhones nicht umgebaut werden. Apple nutzt eine Ausnahmeregelung für langlebige und wassergeschützte Geräte.

Apple verliert Kartellklage in Europa - AppStore bleibt unter DMA-Zwang
Apple hat vor dem General Court in Luxemburg verloren. Die Einstufung als Gatekeeper für iOS und den App Store bleibt bestehen.

Richter lässt Apple-Klage gegen Leaker Jon Prosser wieder aufleben
Ein US-Gericht hat das gegen den Tech-Influencer ergangene Default-Urteil aufgehoben. Jon Prosser muss sich nun innerhalb von zehn Tagen zu den Vorwürfen im Zusammenhang mit dem iOS-26-Leak äußern.

EU-Verordnung 2023/1670: Austauschbare Akkus für Smartphones ab 2027
Die EU schreibt vor, dass Smartphones und Tablets ab 2027 austauschbare Akkus haben müssen. Apple-Geräte erfüllen die Langlebigkeits-Ausnahmebedingungen bereits heute.

iOS 26.5: Drittanbieter-Zubehör erhält erweiterte iPhone-Schnittstellen in der EU
Apple öffnet mit iOS 26.5 iPhone-Schnittstellen für externe Wearables und Kopfhörer in der Europäischen Union. Smartwatches und Kopfhörer von Fremdherstellern können künftig einfacher koppeln und Benachrichtigungen sowie Live-Aktivitäten empfangen.
Kommentare
Sei der Erste, der hier kommentiert.
Du musst angemeldet sein, um zu kommentieren.